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Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Dobitschen

Die Wahllokale öffneten in 543 Thüringer Gemeinden zur Bürgermeisterwahl, davon waren vier hauptamtliche Bürgermeister zu wählen. Die restlichen 539 Ämter sind ehrenamtlich. Damit wurden ca. 314.000 Thüringer zum Urnengang aufgerufen, erstmals auch Sechzehnjährige.


In 44 Kommunen hat sich kein Kandidat aufstellen lassen, darunter auch Dobitschen. Hier waren die Wahlzettel leer, so dass jeder Wahlberechtigte seinen Favoriten eintragen konnte.
In der Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land gab es mit Mehna und Starkenberg zwei Gemeinden in denen es mehr als einen Kandidaten gab. Die Möglichkeit andere Namen auf die Wahlzettel zu schreiben bestand dort nicht. In den restlichen Gemeinden Lumpzig, Göllnitz und Göhren kandidierte jeweils eine Person. Hier durften die Wähler eigene Vorschläge machen.
Dobitschen war im Landkreis Altenburger Land die einzige Kommune ohne eigenen Kandidaten.


Ergebnisse im Landkreis Altenburger Land:

Ergebnisse im Altenburger Land

Der erste Wahlgang brachte keinen Sieger in Dobitschen mit einer absoluten Mehrheit. Damit werden die Wahlberechtigten Dobitschens am 19.06.2016 erneut zur Stichwahl an die Wahlurne gerufen. Es bleibt zu hoffen, dass dann mehr den Weg ins Wahllokal finden. Eine Wahlbeteiligung unter der 50% - Marke war  enttäuschend.

In den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft wurden die Bürgermeister in ihren Ämtern bestätigt, bzw. wurde in Göhren der Einzelkandidat gewählt:
 
  • Gemeinde Lumpzig: Torsten Hiller (84,5% | 38% Wahlbeteiligung)
  • Gemeinde Göhren: Frank Eichhorn (88,5% | 46,2% Wahlbeteiligung)
  • Gemeinde Göllnitz: Hans-Jürgen Heitsch (100% | 56,8% Wahlbeteiligung)
  • Gemeinde Mehna: Jens Stallmann (66,5% | 86,9% Wahlbeteiligung)
  • Gemeinde Starkenberg: Wolfram Schlegel (86,7% | 51,1% Wahlbeteiligung)

 

 

Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 05.06.2016

 

 

 

 

Vorabumfrage zur Bürgermeisterwahl am 05.06.2016

 

 

 

 

Dobitschen - die einzige Gemeinde mit leerem Stimmzettel

Nach aktuellen Informationen hat sich in der Gemeinde Dobitschen kein Kandidat gefunden, der am 05.06.2016 seinen Hut in den Ring geworfen hat. Damit wird es zur Bürgermeisterwahl "leere" Stimmzettel geben, auf dem jeder Wahlberechtigte seinen "Wunschkandidaten" namentlich vermerken kann.
An den Grundlagen hat sich dennoch nichts geändert.

Für einen Bürgermeister nach dem ersten Wahlgang, benötigt ein Kandidat mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen (absolute Mehrheit). Sonst kommt es am 19.06.2016 zu einer Stichwahl zwischen den "Erstplatzierten".
Sollte der Sieger der Stichwahl das Amt ablehnen, gibt es Neuwahlen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Kandidat die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang erreicht und das Amt nicht annimmt. In der Stichwahl reicht die einfache Mehrheit.


Ernsthafte Gedanken sollten sich dennoch alle Wahlberechtigten machen, denn wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, ist der neue Bürgermeister der letzte in der Gemeinde Dobitschen (Stichwort Gebietsreform). Unter diesem Aspekt ist der neue Amtsträger maßgeblich an gegebenenfalls bevorstehenden Eingemeindungsverhandlungen beteiligt. Von daher ist es eine der wichtigsten Personalien in der Geschichte der Gemeinde Dobitschen, über die die Einwohner zu entscheiden haben.

Das Motto kann also nur heißen: "Ernsthaft Gedanken machen und Wählen gehen!"


Medienberichte:

 

 

 

 

Erstmals sind 2016 auch Jugendliche zu den Wahlurnen gerufen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach aktuellem Stand und dem öffentlichen Willen der Landesregierung im Freistaat Thüringen ist es der letzte Bürgermeister einer eigenen Gemeinde Dobitschen, die es nach dem Stand der Dinge in der jetzigen Form nur noch bis 2018 geben wird. Auch dies zeigt die Wichtigkeit dieser Wahlentscheidung.

Eine eventuell nötige Stichwahl würde am 19.06.2016 stattfinden.

 

 

 

 

 

Termine

  • Fr., 22.04.2016 - 18:00 Uhr
    • Abgebeschluss für Wahlvorschläge beim Wahlleiter
    • Rückzugsschluss für Wahlvorschläge beim Wahlleiter
  • Mo., 02.05.2016 - 18:00 Uhr
    • späteste Beseitigung von "Mängeln" in Wahlvorschlägen
  • Di., 03.05.2016
    • Wahlausschusssitzung mit Beschluss über die Zulassung von Wahlvorschlägen

 

 

 

 

Die hier angeführten und verkürzten Angaben ersetzen nicht die genaue Prüfung der rechtlichen Vorgaben, wie Sie im Dateianhang geregelt sind.

Rahmenbedingungen für Wahlvorschläge

Für die Wahlvorschläge gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wahlvorschläge können als Einzelbewerber oder als Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen eingebracht werden.

Für Einzelbewerber sind 30 und für Bewerber von Parteien oder Wahlvereinigungen zehn Unterstützungsunterschriften notwendig, wenn diese bereits in entsprechenden Parlamenten vertreten sind. Sollten diese nicht in den Parlamenten vertreten sein, sind weitere 30 Unterschriften nötig.

Bewerber müssen ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde Dobitschen sowie das 21. Lebensjahr vollendet haben.


 

Rahmenbedingungen für die Wahl

  • Zwei oder mehr zugelassene Bewerber
    • Es wird eine gebundene Wahl durchgeführt, d.h. am Wahltag können nur Stimmen auf die Wahlvorschläge abgegeben werden, ohne die Möglichkeit einen weiteren eigenen Kandidaten auf dem Wahlzettel vermerken zu können.
  • Ein oder kein zugelassene Bewerber
    • Es wird eine ungebundene Wahl durchgeführt, d.h. am Wahltag können auf dem Stimmzettel freie Wunschkandidaten vermerkt werden.
       
  • Im ersten Wahlgang ist derjenige gewählt, der mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereint (absolute Mehrheit).
  • Sollte kein Bewerber / Kandidat die absolute Mehrheit auf sich vereinen, findet am 19.06.2016 eine Stichwahl statt, bei der derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereint (einfache Mehrheit).

 


 

 

Weitere Beiträge:

Erklärungen der Kandidaten zur Stichwahl am 19.06.2016
Pressespiegel zur Bürgermeisterwahl am 05.06.2016
Stichwahl zur Bürgermeisterwahl (19.06.2016, 08:00 Uhr)
Bürgermeister der Gemeinde Dobitschen


Dateianhänge

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen







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