Ursprünglich sollte Thüringen nach der Gebietsreform noch aus acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten bestehen. Das Innenministerium unter Leitung des Ministers Holger Poppenhäger (SPD) hat nun in einer Pressekonferenz am 19.04.2017 erheblich veränderte Pläne vorgestellt.
Demnach sollen nun auch Weimar und Gera kreisfrei bleiben. Auch an anderen Landkreiszuschnitten wurden zum Teil erhebliche Veränderungen vorgenommen.
Damit bliebe der Kreissitz, bezogen auf die noch existierende Gemeinde Dobitschen in der Residenzstadt Altenburg.
Geplante Landkreiszuschnitte (Stand 19.04.2017)
Kreisfreie Städte
Erfurt
Jena
Gera
Weimar
Landkreise (geplante Kreisstadt)
Landkreise Altenburg und Greiz (Altenburg)
Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Saalfeld)
Kreisfreie Stadt Eisenach, Wartburgkreis, Landkreis Schmalkalden-Meiningen - abzgl. Gemeinden Oberhof, Zella-Mehlis, Benshausen (Bad Salzungen)
Kreisfreie Stadt Suhl, Landkreis Sonneberg, Landkreis Hildburghausen - zzgl. Gemeinden Oberhof, Zella-Mehlis, Benshausen (Hildburghausen)
Landkreis Nordhausen, Kyffhäuserkreis (sondershausen)
Kreisfreie Stadt Gotha, Ilmkreis (Gotha)
Landkreise Sömmerda, Landkreis Weimarer Land (Sömmerda)
Damit würden Eisenach und Suhl neben dem Status der Kreisfreiheit auch den Status "Kreisstadt" verlieren, diesen Status erhält demnach nur die bisherige kreisfreie Stadt Gotha.
Ob die geänderten Gebietszuschnitte und die Zugeständnisse an Gera und Weimar mit anhängigen Klagen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar zu tun haben, bleibt indes fraglich.