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Alles nur Vermutungen und Gerüchte! ... oder doch was Wahres dran?!

Vorab muss Eines klar gesetellt werden: Alles was in dem Artikel geschrieben wird, sind - zum Stand 07.11.2018 - nicht viel mehr als Spekulationen aufgrund von vereinzelten Hinweisen aus der (Halb-) Öffentlichkeit. Ob es entsprechende Pläne oder Beschlüsse bereits gibt, kann vom Verfasser weder bestätigt noch dementiert werden. Es sind also keinesfalls belegbare Fakten, allerdings sind es zumindest Diskussionsgrundlagen.

Die Seitenbetreiber werden bei neuen Erkenntnissen und sich verdichtenden Indizien weiter informieren.

Eine Garantie für vollständige Richtigkeit kann im Moment aber aus benannten Gründen nicht übernommen werden!



 

Gerücht I:
Erfüllte Gemeinden sollen ab 2019 eigenes Amtsblatt erhalten

Nach ersten Informationen soll das Dezemberamtsblatt der "VG Altenburger Land" die letzte Ausgabe sein. Da die Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst werden soll, entfällt auch die Notwendigkeit eines derartigen Mitteilungsblattes.

Da es aber ein Kommunikationsmedium für öffentlichen Bekanntmachungen geben muss, scheint es Ideen zu geben, die durch Schmölln zu erfüllenden Gemeinden (Löbichau, Posterstein, Vollmershain, Heuckewalde, Jonaswalde, Thonhausen und Dobitschen) ab 2019 nicht mit dem Amtsblatt der Stadt Schmölln zu versorgen (welches dann aber auch Altkirchen, Lumpzig und Drogen als Ortsteil erhielte), sondern mit einem gesonderten Mitteilungsblatt. Ob dies bereits ab Januar 2019 zur Verfügung steht, ist derzeit auch noch vollkommen unklar

Ob dies dann auch einen nichtamtlichen Teil als Mitteilungsblatt für Vereine usw. enthält, ist indes vollkommen unklar.

Ein Nebeneffekt wäre aber auf jeden Fall, dass künftige Vereinsmitteilungen zwar in Vollmershain gelesen werden könnten, aber Einladungen der Dobitschner Vereine z.B. in Lumpzig oder Mehna niemand zu Gesicht bekäme. Gleiches würde im Umkehrschluss gelten.

 

Gerücht II:
Erfüllte Gemeinden sollen Verwaltungssitz in Nöbdenitz erhalten

Ebenso unbestätigt - aber im Umlauf - ist die Information, dass auch die Verwaltungsaufgaben mit Publikumsverkehr (u.A. Pass- und Meldewesen) für die erfüllten Gemeinden nicht in Schmölln, sondern am Sitz der dann ehemaligen "VG Oberes Sprottetal" in Nöbdenitz vorgenommen werden sollen.

Damit wäre die Anfahrt für Einwohner der Gemeinde Dobitschen nicht nur länger als nach Schmölln, sondern für Nutzer der Öffentlichen Verkehrsmittel noch erschwerlicher:

  • Busverbindungen von Dobitschen nach Nöbdenitz haben in den meisten Fällen mindestens 30 Minuten Aufenthalt in Burkersdorf an der B7.
  • Die zeitlich schnellste Verbindung ohne diesen Aufenthalt ist zu einer Zeit, in der die Verwaltung noch mindestens eine Stunde geschlossen haben dürfte und dauern auch deutlich über 60 Minuten.
  • Busverbindungen kann man hier nachschlagen.

Das Argument, ohnehin nach Schmölln zu müssen, da Arztbesuche und Einkäufe anstehen, dürfte damit hinfällig sein.

 

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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