Modellansätze "Verbandsgemeinde":
- Mindesteinwohnerzahl im Jahr 2035: 8.000 Einwohner.
- keine Einwohneruntergrenzen für Mitgliedsgemeinden
- Mitgliedsgemeinden bleiben formal selbstständig mit eigenem Haushalts- und Satzungsrecht
- Bürgermeister und Gemeinderat bleiben erhalten.
- direkt gewählter Verbandsgemeinderat und Verbandsbürgermeister
- Berechnung der Verbandsgemeindeumlage anhand der Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden, bisher nur an der Einwohnerzahl
- Übertragung bestimmter gemeindlicher Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde verpflichtend (bisher nur optional möglich):
- Beispiele: Feuerwehr, Bauhof, Kindergärten, ...
Auch in die Landkreisneugliederungsansätze scheint Bewegung zu kommen. Demnach könnte man sich am Vorbild Niedersachsen mit dem "Regionalkreismodell" orientieren:
"[...] So wurde kürzlich im Nachbarland die zuvor kreisfreie Stadt Göttingen Teil eines neuen Großkreises - behielt aber trotzdem einen beträchtlichen Teil ihrer Selbstständigkeit. Die Hoffnung in der Koalition ist, dass kreisfreie Städte wie Jena, Weimar und Gera auf diesem Weg doch noch von ihrer Einkreisung überzeugt werden. [...]"
Es scheinen diesbezüglich aber auch noch andere Modelle zu kursieren: Beispielsweise könnten aus den vier vorhandenen Planungsregionen Verwaltungsbezirke entstehen, in denen die bisherigen Landkreise viel enger zusammen arbeiten als bisher.
Das Einzige was derzeit also sicher zu sein scheint, dass bis 2019 nur freiwillige Gemeindefusionen vorangetrieben werden sollen. Pflichtzusammenschlüsse sollen in den Verantwortungsbereich der nächsten Landesregierung verschoben werden.
"[...] Nur eines scheint wirklich garantiert zu sein: Die Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sollen am 15. April und 29. April (Stichwahlen) stattfinden - und zwar noch in den derzeit bestehenden Gemeinden und Landkreisen. [...]"
|