Am 10.08.2016 hat des "Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales" unter Leitung des Ministers Dr. Holger Poppenhäger erste Anwendungshinweise für das Vorschaltgesetz veräffentlicht.
Die versprochenen Anwendungshinweise
zur freiwilligen Neugliederung (sprich Auflösung) der Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften wurden am 10.08.2016 durch das Thüringer
Innenministerium veröffentlicht. Neben Musterverträgen und - beschlüssen
enthalten diese auch Voraussetzungen für die Bildung neuer
gesetzeskonformer Gemeindestrukturen auf freiwilliger Basis:
Diese enthalten allerdings auch "kommunalpolitischen Sprengstoff", bspw.:
"[...] Nur, wenn ein überwiegendes Eingliederungsinteresse des Ober- oder Mittelzentrums [in Abweichung vom gesetzlichen Regelfall des § 5 Abs. 1 ThürGVG] nicht besteht, können Anträge der betroffenen Gemeinden auf anderweitige Neugliederungen Aussicht auf Erfolg haben. [...]"
Unterdessen
treibt der Verein "Selbstverwaltung für Thüringen" - in dem auch die
Gemeinde Dobitschen Mitglied ist - das Unternehmen Volksbegehren weiter
voran. Ab Montag, 15.08.2016 beginnen die Unterschriftensammlungen für die ersten Phase. Hier werden 5.000 benötigt. Diese
werden in den Einwohnermeldeämtern gegengeprüft, d.h. nur vollständig
richtige Unterschriften (enthält auch ggf. vorhandene weitere Vornamen)
werden hierbei gezählt.
Weitere Informationen
Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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Anwendungshinweise zum Vorschaltgesetz
Das Thüringer Innenministerium hat am 10.08.2016 Anwendungshinweise zum Votschaltgesetz öffentlich gemacht. Darin ist der Vorgang einer freiwilligen Gemeindeneugliederung beschrieben.