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Anwendungshinweise durch TIMK veröffentlicht
Am 10.08.2016 hat des "Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales" unter Leitung des Ministers Dr. Holger Poppenhäger erste Anwendungshinweise für das Vorschaltgesetz veräffentlicht.
Anwendungshinweise veröffentlich, Montag beginnen Untetrschriftensammlungen
Die versprochenen
Anwendungshinweise
zur freiwilligen Neugliederung (sprich Auflösung) der Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften wurden am 10.08.2016 durch das Thüringer
Innenministerium veröffentlicht. Neben Musterverträgen und - beschlüssen
enthalten diese auch Voraussetzungen für die Bildung neuer
gesetzeskonformer Gemeindestrukturen auf freiwilliger Basis:
Diese enthalten allerdings auch "kommunalpolitischen Sprengstoff", bspw.:"[...] Nur, wenn ein überwiegendes Eingliederungsinteresse des Ober- oder Mittelzentrums [in Abweichung vom gesetzlichen Regelfall des § 5 Abs. 1 ThürGVG] nicht besteht, können Anträge der betroffenen Gemeinden auf anderweitige Neugliederungen Aussicht auf Erfolg haben. [...]"
Unterdessen
treibt der Verein "Selbstverwaltung für Thüringen" - in dem auch die
Gemeinde Dobitschen Mitglied ist - das Unternehmen Volksbegehren weiter
voran. Ab Montag, 15.08.2016 beginnen die
Unterschriftensammlungen für die ersten Phase. Hier werden 5.000 benötigt.
Diese
werden in den Einwohnermeldeämtern gegengeprüft, d.h. nur vollständig
richtige Unterschriften (enthält auch ggf. vorhandene weitere Vornamen)
werden hierbei gezählt.
Weitere Beiträge:
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