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Seit dem Kippen des Vorschaltgesetzes am 09.06.2017 durch den Verfassungsgerichtshof in Weimar ist die eine klare Linie der Landesregierung noch nicht wieder erkennbar. Damit ist auch keinerlei Planungssicherheit vorhanden. Da sich die Landesregierung inhaltlich bestärkt fühlt, was das Leitbild des Gesetzes (z.B. Mindesteinwohnerzahlen für Gemeinden) betrifft, soll daran in allen Planungsszenarien (veröffentlicht in der Thüringer Allgemeinen) auch festgehalten werden.
Demnach sieht das Innenministerium um Minister Dr. Holger Poppenhäger (SPD) und Staatssekretär Udo Götze die Kreisgebietsreform als Voraussetzung der weiteren Gemeindegebietsreformen, um bspw. auch kreisübergreifende Gebietszusammenschlüsse zu ermöglichen. Aber gerade die Reform steht inzwischen bei einer Vielzahl von Mandatsträgern, u.a. auch bei Landräten aus den regierungstragenden Parteien (wie auch Michaele Sojka), schwer in der Kritik.
Auch die durch das Gericht geforderten weitergehenden Kriterien - wie "landsmannschaftliche Verflechtungen" - sind in diesen Papieren nicht berücksichtigt. Es wird versucht, die Vor- und Nachteile möglicher weiterer Vorgehen zu erörtern. Eine Stellungnahme zum "Wie weiter?" soll erst Mitte August veröffentlicht werden, bis dahin ist nur eines klar: nämlich das nichts klar ist.
Variante I | Variante II | Variante III | |
Kreisgebietsreform |
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Gemeindegebietsreform (Freiwilligkeitsphase) |
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Gemeindegebietsreform (Pflichtneugliederungen) |
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Weiterhin sind im veröffentlichten Dokument auch Denkansätze zu weiteren Möglichkeiten enthalten (freiwillige Kreisreform, Verbands- und Samtgemeinde als Alternative zu Verwaltungsgemeinschaften, Stadt-Umland-Beziehungen oder umfassende Funktionalreform aus Ersatz für eine Kreisreform) - die aber weitestgehend als nicht relevant eingestuft werden.
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