Koalitionsausschuss tagt und verlangsamt Gebietsreform
Der Koalitionsausschuss hat nach eigenen Angaben bis in die Nachtstunden getagt, um ein "Wie Weiter?!" bei der ins Stocken geratenen "Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform" zu beraten.
In den letzten Tagen wurde vermehrt auch Kritik in den eigenen Reihen von Rot-Rot-Grün laut, sodass es eigentlich keine Planungssicherheit für Gemeinden, welche in VG's organisiert sind gab.
Nun wurden mit der Veröffentlichung der Beschlüsse in der "Ostthüringer Zeitung" neue Terminschienen und Änderungsideen vorgelegt, die eine gänzliche Umsetzung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich machen. Die - aus Sicht der Verfasser - wichtigsten Änderungen, sollen hier kurz dargestellt werden:
Zusammenfassung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 15.08.2017:
Allgemeine Aussagen:
weiteres Festhalten am Leitbild (d.h. bspw. den Mindesteinwohnerzahlen an Landkreisen)
stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Ziel: Maßnahmen sollen in "[...] öffentlichem Bewusstsein als legitim angesehen werden [...]"
"[...] Umsetzung aller Elemente [...] in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich [...]"
Verlängerung der Amtszeiten für Landräte usw. entfallen, dafür wird die Folgeperiode bis 2021 begrenzt.
Landkreisneugliederung:
Kreisneugliederungsgesetz soll am 01.01.2019 in Kraft treten.
Wirksam sollen neue Kreisgrenzen am 01.07.2021 werden.
Kreisneugliederung als Voraussetzung für Gemeindeneugliederungen
(Mindest-)Einwohnerzahl kann in begründeten Fällen unterschritten werden, da weitere Kriterien enthalten sein werden
Kreisstadt und Kreisname sollen durch Bürgerentscheid oder Kreistagsbeschluss festgelegt werden.
Ausgleichsmaßnahmen für Kreisstadt- oder Kreisfreiheitsverlust
Gemeindneugliederungen:
Festhalten an einer Pflichtneugliederung
Mindesteinwohnerzahlen nicht einziges Kriterium, aber daran soll festgehalten werden
keine neuen oder veränderten Verwaltungsgemeinschaften mehr
Erleichterung für austrittswillige Gemeinden
Aufhebung der "doppelten Abstimmungserfordernisse"* für Gemeinden, die sich neu gliedern wollen
Weiteres Gemeindemodell nach dem Vorbild einer Verbands- oder Samtgemeinde (**)
Verlängerung der Freiwilligkeitsphase bis 31.03.2018.
Inkrafttreten der neuen (freiwilligen) Gemeindestrukturen zum 01.02.2019.
Zwangsfusionen werden weiterhin für notwendig erachtet. Diese soll bis zum 01.07.2021 wirksam werden.
*) Das heißt, die Mehrheit der VG-Gemeinden, in der zudem die Mehrheit der Bürger lebt, müssen dem Verlassen einer Gemeinde aus ihrer VG zustimmen.
Weitere Informationen
Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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Beschlüsse vom 15.08.2017
Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 15.08.2017 im kompletten Wortlaut