Am 12.08.2016 hat Innenstaatssekretär Götze - bezogen auf die raumordnerische Neugliederung des Freistaates ausgeführt - dass auch das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025: "Thüringen im Wandel" als Grundlage anzusehen ist.
In diesem 180-seitigen Werk, aus dem Jahr 2014 stammend, sind neben einer Vielzahl unterschiedlicher Ziele und Statistiken - bezogen auf bspw. Schulstruktur oder Windkraftausbau - auch raumordnerische Planungen enthalten.
In den Durchführungsbestimmungen zum Vorschaltgesetz wird von der Stärkung der Zentralen Orte gesprochen und folgende Festlegung getroffen:
"[...] Nur, wenn ein überwiegendes Eingliederungsinteresse des Ober- oder Mittelzentrums [in Abweichung vom gesetzlichen Regelfall des § 5 Abs. 1 ThürGVG] nicht besteht, können Anträge der betroffenen Gemeinden auf anderweitige Neugliederungen Aussicht auf Erfolg haben. [...]"
Aus dem Landesentwicklungsplan 2035 geht hervor, dass das "Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr" für Dobitschen eine bilaterale Ausrichtung annimmt, was die Zugehörigkeit und die Ausrichtung zu einem Mittelzentrum betrifft. Das heißt es gibt Verpflechtungsbeziehungen sowohl in die Kreisstadt Altenburg als auch nach Schmölln.
Inwieweit diese "Besonderheit" der Gemeinden Mehna und Dobitschen im Bezug auf mögliche Fusionen Auswirkungen haben kann, bleibt aber unbeantwortet.
Die Zielvorgaben sind dennoch lesenswert, wenn man sich dafür interessiert, wie Thüringen künftig strukturiert werden soll. Auch die Schulstandorte werden dabei neben anderen Themenschwerpunkten beleuchtet.
Weitere Informationen
News und wichtige öffentliche Beschlüsse für die Gemeinde