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Landesregierung leitet juristische Schritte gegen Volksbegehren ein

In der Nacht vom 09. auf den 10. Januar 2017 hat die Thüringer Landesregierung Medienberichten zufolge entschieden, das Landesverfassungsgericht in Weimar mit der Prüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform zu beauftragen. Für den ersten Schritt zum Volksbegehren hatten die Initiatoren über 40.000 Unterschriften gesammelt (nötig waren 5.000). Die juristischen Schritte begründen sich vor allem in dem so genannten Haushaltsvorbehalt, wonach Volksbegehren unzulässig sind, wenn diese die Finanzhoheit der Landesregierung betreffen würden. Im Vorschaltgesetz ist von einer so genannten Hochzeitsprämie die Rede, wenn sich Kommunen in der "Freiwilligkeitsphase" selbst zusammen schließen.



Inwieweit dieses Vorgehen nun mit der Ankündigung "Mehr direkte Demokratie" bei den regierungstragenden Parteien in Einklang zu bringen ist, bleibt deren Deutungshohheit vorbehalten. Laut den Quellen berichteten mehrere Verhandlungsteilnehmer im Nachgang von "[...] harten Verhandlungen [...]".

Damit sinken die Erfolgsaussichten des Vereins "Selbstverwaltung für Thüringen e.V." - in dem auch die Gemeinde Dobitschen Mitglied ist - erheblich. Denn ob in der ohnehin engen Zeitschiene noch Luft für monatelange juristische Auseinandersetzungen bleibt ist mehr als fraglich.

Gleichzeitig kündigte die Landesregierung Gesprächsbereitschaft mit dem Verein an.

 

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    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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