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Der Koalitionsausschuss der drei regierungstragenden Fraktionen im Thüringer Landtag hat gestern Nacht die nochmals eine Kehrtwende in der Debatte um die umstrittene Gebietsreform im Freistaat hingelegt. Dabei ist die Kreisgebietsreform erstmal vom Tisch, auch wenn das die Landesregierung anders zu verkaufen versucht.
Bei den Gemeinden ist das Modell der Verbandsgemeinde vorerst wieder aus den Überlegungen verschwunden. Dieses wurde erst vor kurzem durch "Neu-Innenminister" Georg Meier (SPD) in die Diskussion gebracht. Allerdings wird es in der aktuellen Wahlperiode keine gesetzlich verpflichtenden Gebietsneugliederungen (bis 2019) im Freistaat Thüringen geben.
Das im Sommer durch das Thüringer Landesverfassungsgericht sah Landkreise mit mindestens 130.000 Einwohnern vor und kreisfreie Städte sollten mindestens 100.000 Einwohner haben. Damit sollte die Zahl auf ca. acht Landkreise und zwei kreisfreie Städte mehr als halbiert werden. Später weichte man dies für Gera und Weimar bereits auf, sodass von einem "8+4"-Modell die Rede war. Dazu existierten unterschiedlichste Landkarten, wie die kreiszuschnitte aussehen sollten.
Die ist seit den späten Abendstunden des 30.11.2017 vorerst nicht mehr Diskussionsgrundlage. Der Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) bestätigte, dass es vorerst keine neuen Gesetzesinitiativen zu diesem Thema geben werde. Allerdings plane das Innenministerium, einige Aufgaben Landkreisübergreifend organisieren zu wollen.
Diese sollten nach dem gekipptem Gesetz bezogen auf das Jahr 2035 mindestens 8.000 Einwohner haben. Dazu waren so genannte Freiwilligkeitsphasen vorgesehen und diese Zusammenschlüsse freiwilligen Zusammenschlüsse sollten mit 100 EUR pro Einwohner als Hochzeitsprämie versilbert werden. Hier war die Frist der verpflichtenden Neugliederung bereits im August auf 2021 verschoben worden. Zusätzlich zur Einheitsgemeinde brachte man das Modell der Verbandsgemeinde ins Spiel.
Auch diese wurde im November 2017 erneut ein Stück weit angepasst. Das Modell der Verbandsgemeinde spielt in der Freiwilligkeitsphase, die weiterhin am 31.03.2018 enden soll, keine Rolle mehr. Dafür soll die "Hochzeitsprämie" aus den frei werdenden Mitteln der Kreisgebietsreform auf 200 EUR je Einwohner verdoppelt werden. Ein Aussetzen der Gemeindegebietsreform hat die Landesregierung unterdessen nicht verkündet. Die Kommunalordnung soll bis Sommer 2018 dahingehend angepasst werden, dass beispielsweise die doppelte Mehrheit für Gemeinden entfällt, die Verwaltungsgemeinschaften verlassen möchten. Von daher gilt uneingeschränkt: "Holzauge sei wachsam".
Zwei Sätze des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow beschreiben die Haltung vieler Kritiker: "[...] Es muss von unten wachsen. Die Veränderung muss von unten wieder ein Fundament bekommen. [...]". Auch die Gemeinderäte und der Bürgermeister der Gemeinde Dobitschen vertreten diese Haltung seit mehreren Jahren öffentlich und wurden dafür belächelt und jetzt bestätigt. Es muss gelten: Zuerst muss eine Funktionalreform stattfinden und abschließend wenn nötig eine entsprechende Gebietsveränderung.
Wie die derzeitige Landesregierung, das mehr als ins Stocken geratene zentrale Reformvorhaben ihrer Regierungsarbeit "verkraftet" bleibt indes offen.
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