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Der Verein "Selbstverwaltung für Thüringen e.V." veröffentlichte am 01.12.2016 eine Pressemitteilung, in der auf den zeitlichen Rahmen des geplanten Volksbegehrens eingeht. Seitens der "Rot-Rot-Grünen" Landesregierung soll in der Öffentlichkeit die Unmöglichkeit hingewiesen worden sein, dieses Volksbegehren nicht vor Ablauf der Freiwilligkeitsphase erfolgreich abschließen zu können.
Diese Aussage versucht der Verein mit einem Zeitplan zu widerlegen. Der Verein geht davon aus, dass hinter den Behauptungen der Landesregierung das Ziel steht, die Gemeinden zu verunsichern und in "freiwillige Fusionen" zu treiben.
Als einzigen Hinderungsgrund , den Zeitplan einzuhalten, sieht der Verein den Klageweg gegen das Volksbegehren, welcher durch die Landesregierung bzw. den Landtag eingeschlagen werden kann.
Volksbegehren zur Gebietsreform auf einem guten Weg
Bis Ende August 2017 können die erforderlichen zweihunderttausend Unterschriften fu?r das Volksbegehren gegen die Gebietsreform gesammelt sein. Das teilt der Verein Selbstverwaltung für Thüringen, Initiator des Volksbegehrens zur Gebietsreform, mit (s. beigefügte Zeittafel). Dies gilt ungeachtet knapper Fristen, die sich aus dem Vorschaltgesetz der Regierungskoalition ergeben. Die dort normierte Zwangsphase für Gemeindezusammenschlüsse beginnt bereits am 1. November 2017. Infolge der schnellen Arbeit der Unterstützer des Volksbegehrens wird sich die rot-rot-grüne Koalition dennoch schon vorher zu dem Ergebnis des Volksbegehrens erklären können. Die bisherigen CDU-dominierten Landesregierungen machten sich nach einem Erfolg den Inhalt eines Volksbegehrens regelmäßig zu eigen. Ein Volksentscheid an der Wahlurne war danach nicht mehr erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob Rot- Rot- Grün dem folgt.
Der einzige Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der zeitlichen Abläufe ist die rot-rot-grüne Landesregierung selbst. Macht sie von ihrem Recht Gebrauch im Januar 2017 gegen die Zulassung des Volksbegehrens zu klagen, dürfte sich der Zeitplan um etwa ein halbes Jahr verzögern. Ein Zwang zur Klage besteht nicht. Der Verein geht davon aus, dass sich das Volksbegehren als gerichtsfest erweist. Die Landesregierung hat dann zu erklären, warum die Wahlbürger durch eine taktische Klage an der ihnen durch Gesetz zugebilligten Entscheidung faktisch gehindert wurden. So die Einschätzung des Vereins Selbstverwaltung für Thu?ringen.
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