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Vergleich: Einheits- vs. Verbandsgemeinde

Mit dem Scheitern des Vorschaltgesetzes und der Neubesetzung des Thüringer Innenministers wird eine weitere Gemeindeform inzwischen öffentlich diskutiert. Die so genannte "Verbandsgemeinde" soll als Nachfolgemodell der Verwaltungsgemeinschaften ermöglicht werden.

Hier erfolgt jetzt ein Versuch des ersten Vergleiches zwischen den beiden Gemeindemodellen, wie sie die Gebietsreform Vorsehen soll. Betrachtet werden die Verwaltungsgemeinschaften "Altenburger Land" und "Rositz" als Ganzes im Zusammenhang. Nicht berücksichtigt werden abwanderungswillige Gemeinden oder Pflichteingemeindungen in die Grund- und Mittelzentren.



 

Vergleichsansätze

Einheitsgemeinde

Verbandsgemeinde

Mindesteinwohner (2035)

  • 6.0000
  • 8.0000

Fusionsprämie je Einwohner

  • 100 EUR
  • 50 EUR
    (Änderung auf 100 EUR im Gespräch)

Gemeindestruktur

  • Gemeinden werden zu Ortsteilen
  • Ortschaftsräte und -bürgermeister möglich, allerdings ohne Entscheidungsbefugnis, ausschließlich beratende Funktion in Einheitsgemeinderat
  • Finanzielle Spielräume i.H.v. 5 EUR je Einwohner
  • kein Satzungs- und Budgetrecht bei den (neuen) Ortsteilen
  • Gemeinden bleiben eigenständig, ohne Mindestgrößen
  • neben dem Gemeinderat / Bürgermeister gibt es einen Verbandsgemeinderat und Verbandsgemeindebürgermeister
  • Satzungsrecht und Budgetrecht bei den Gemeinden
  • Zentrale Aufgaben werden an Verbandsgemeinde verpflichtend übertragen (Brandschutz, Kindergärten, ...)

Zeitrahmen

  • freiwillige Zusammenschlüsse bis 31.03.2018 möglich
  • danach ggf. zwangsweise Zusammenschlüsse in nächster Legislaturperiode möglich
  • freiwillige Zusammenschlüsse bis 31.03.2018 möglich

Erfolgsaussichten

  • Bevölkerungsvorausberechnung für 2035 sagt für VG Altenburgerland und VG Rositz zusammen 8199 EW voraus
  • sollten Gemeinden andere Optionen wählen, könnten bis ca. 2.000 EW verkraftet werden, die sich als Gemeinden ggf. einer benachbarten Stadt anschließen (müssen)
  • Bevölkerungsvorausberechnung für 2035 sagt für VG Altenburgerland und VG Rositz zusammen 8199 EW voraus
  • sollten Gemeinden andere Optionen wählen, könnten bis ca. 200 EW verkraftet werden, die sich als Gemeinden ggf. einer benachbarten Stadt anschließen (müssen)

 

 

Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik

 

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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