Mindesteinwohner (2035)
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Fusionsprämie je Einwohner
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- 50 EUR
(Änderung auf 100 EUR im Gespräch)
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Gemeindestruktur
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- Gemeinden werden zu Ortsteilen
- Ortschaftsräte und -bürgermeister möglich, allerdings ohne Entscheidungsbefugnis, ausschließlich beratende Funktion in Einheitsgemeinderat
- Finanzielle Spielräume i.H.v. 5 EUR je Einwohner
- kein Satzungs- und Budgetrecht bei den (neuen) Ortsteilen
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- Gemeinden bleiben eigenständig, ohne Mindestgrößen
- neben dem Gemeinderat / Bürgermeister gibt es einen Verbandsgemeinderat und Verbandsgemeindebürgermeister
- Satzungsrecht und Budgetrecht bei den Gemeinden
- Zentrale Aufgaben werden an Verbandsgemeinde verpflichtend übertragen (Brandschutz, Kindergärten, ...)
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Zeitrahmen
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- freiwillige Zusammenschlüsse bis 31.03.2018 möglich
- danach ggf. zwangsweise Zusammenschlüsse in nächster Legislaturperiode möglich
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- freiwillige Zusammenschlüsse bis 31.03.2018 möglich
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Erfolgsaussichten
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- Bevölkerungsvorausberechnung für 2035 sagt für VG Altenburgerland und VG Rositz zusammen 8199 EW voraus
- sollten Gemeinden andere Optionen wählen, könnten bis ca. 2.000 EW verkraftet werden, die sich als Gemeinden ggf. einer benachbarten Stadt anschließen (müssen)
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- Bevölkerungsvorausberechnung für 2035 sagt für VG Altenburgerland und VG Rositz zusammen 8199 EW voraus
- sollten Gemeinden andere Optionen wählen, könnten bis ca. 200 EW verkraftet werden, die sich als Gemeinden ggf. einer benachbarten Stadt anschließen (müssen)
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