im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen. Die Stallpflicht
GILT AB SOFORT!
Grund ist der Nachweis des H5N8 - Virus, welcher in einem Hobbybestand in Zeulenroda-Triebes amtlich nachgewiesen wurde. Damit gilt die Stallpflicht nicht mehr nur in Risikogebieten, in denen der Virus bei Wildtieren festgestellt wurde.
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Landratsamt des Landkreises Altenburger Land
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Verfügung des Landratsamtes
Bekämpfung der Geflügelpest
Anordnung von Maßnahmen nach §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung
mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz