Der Präsident des Thüringer Landtages Christian Carius (CDU) hat das Volksbegehren gegen die Gebietsreform am 14.12.2016 zugelassen.
Für den Antrag wären 5.000 Unterstützerunterschriften notwendig gewesen, am Ende der Sammlungsfrist kamen 40.664 gültige Unterschriften zusammen. Bezogen auf das Volksbegehren hat die Landesregierung jetzt einen Monat Zeit, den Thüringer Verfassungsgerichtshof einzuschalten, wenn er laut deren Auffassung gegen den Finanzvorbehalt (Eingriff des Volksbegehrens in die Thüringer Landesfinanzen) verstößt.
Unabhängig vom Volksbegehren wollen mehrere Institutionen, Parteien, Landkreise und Gemeinden gegen das Reformvorhaben klagen.
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