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Volksbegehren zugelassen, neuer Vorschlag für Landkreise

Der Präsident des Thüringer Landtages Christian Carius (CDU) hat das Volksbegehren gegen die Gebietsreform am 14.12.2016 zugelassen.

Für den Antrag wären 5.000 Unterstützerunterschriften notwendig gewesen, am Ende der Sammlungsfrist kamen 40.664 gültige Unterschriften zusammen. Bezogen auf das Volksbegehren hat die Landesregierung jetzt einen Monat Zeit, den Thüringer Verfassungsgerichtshof einzuschalten, wenn er laut deren Auffassung gegen den Finanzvorbehalt (Eingriff des Volksbegehrens in die Thüringer Landesfinanzen) verstößt.

Unabhängig vom Volksbegehren wollen mehrere Institutionen, Parteien, Landkreise und Gemeinden gegen das Reformvorhaben klagen.



Unterdessen haben Wirtschaftsverbände und -kammern einen Alternativvorschlag für die neuen Kreisgrenzen in die Diskussion eingebracht, welcher laut deren Auffassung die Verflechtungsbeziehungen besser wiederspiegeln. Allerdings unterscheidet diese im Bezug auf das Altenburger Land nicht von dem des Innenministeriums. Auch dieser Vorschlag sieht eine Fusion der Landkreise Altenburger Land, Greiz und der (noch) kreisfreien Stadt Gera vor.

 

 

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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