Vorschaltgesetz beschlossen ... am 01.07.2016 beginnt Freiwilligkeitsphase
Das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform
wurde im Thüringer Landtag am 23.06.2016 kurz nach 17:00 Uhr
beschlossen. Mit 47 Ja-Stimmen und 42 Nein-Stimmen tritt nun ab
01.07.2017 die so genannte Freiwilligkeitsphase bis Oktober 2017
in Kraft, in der sich die Gemeinden freiwillig neu zusammen finden
sollen. Dabei gibt es eine Untergrenze von 6.000 Einwohnern bezogen auf
das Jahr 2035 und die Forderung eines zentralen Ortes.
In der Aussprache bekräftigte der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion Frank Kuschel, dass es vorrangig um die Stärkung der Städte geht und Gemeinden in unmittelbarer Nähe von Städten keine Abwehrfusionen gegen die Angliederung an Städte anstreben bräuchten, da der Landtag dem nicht zustimmen würde.
Dieser
"Nebensatz" würde eine freiwillige Fusion der Gemeinde Dobitschen mit
Umlandgemeinden nahezu unmöglich machen, wenn die Bestimmungen des
Leitbildes erfüllt werden sollen.
Eine Bewertung dieses Gesetzes
soll an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, aber es wird
aufgefordert, sich an der Auseinandersetzung mit diesem Vorhaben rege und konstruktiv zu beteiligen.
Umfrage rund um die Verwaltungs- / Funktional und GebietsreformDie Betreiber der Seite haben eine Umfrage gestartet, wo wir Ihre Meinung zum Thema erfahren möchten.
Thüringer Landtag lässt Vorschaltgesetz im Forum diskutierenDer
Thüringer Landtag hat ein Forum bereit gestellt, über das über die
Pläne der Gebietsreform online diskutiert werden kann. Bis zum 02. Juli 2016 kann jeder sich an der Diskussion beteiligen und seine Meinung zum umstrittenen Vorhaben äußern.
Vorschaltgesetz zum führt Verwaltungsgemeinschaften und sich selbst "ad absurdum"In
Thüringen gibt es derzeit 69 Verwaltungsgemeinschaften, denen ein
Großteil der Kommunen angehören. Das Vorschaltgesetz sieht vor, diese zu
"Einheits- oder Landgemeinden" weiterzuentwickeln. Für diese
Weiterentwicklung gibt es Allerdings weitere Mindestkriterien: - Mindestens 6.000 EW im Jahr 2035
- ein zentraler Ort mit Grundzentrumsfunktion
Betrachtet
man allerdings die Zahlen vom 31.12.2015 (weiteres demographisches
Schrumpfen bis 2035 noch nicht berücksichtigt) erfüllen mit 36 nur knapp
über 50% die Mindesteinwohnergrenzen. Mit den Bevölkerungsprognosen bis
2035 dürfte dies sich noch erheblich weiter verschieben. Bei den
erfüllenden Gemeinden sieht das Verhältnis ganz ähnlich aus: Eine
Weiterentwicklung der jetzt bestehenden Verwaltungsgemeinschaften in
eine Einheits- oder Landgemeinde ist zu großen Teilen also überhaupt
nicht möglich. Dabei ist das Interesse der "Stärkung der Städte" und die
Notwendigkeit eines zentralen Ortes noch nicht berücksichtigt.
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