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Wohin steuert die Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land?

Stand in der Vergangenheit immer der Freistaat Thüringen im Mittelpunkt der Diskussion, wenn es um die Neustrukturierung der Gemeinden ging, lag der Fokus in den vergangenen Tagen bei den kommunalen Verantwortungsträgern selbst. Gleich in mehreren Gemeinden standen richtungsweisende Beschlüsse auf der Tagesordnung, die eine veränderte Gemeindestruktur zur Folge haben könnten. Dabei werden die Auswirkungen nicht nur die betreffen, die sich freiwillig in einer anderen Struktur wiederfinden wollen, sondern auch diejenigen, die "übrig" bleiben. Damit könnte die vergangene Woche auch mittelbare Auswirkungen auf die Gemeinde Dobitschen haben, ohne dass sich der Gemeinderat überhaupt mit dieser Frage zu befassen hatte.



Auf der Facebookseite der Stadt Schmölln ist zu lesen: "[...] Nöbdenitz, Drogen und Altkirchen stimmten jeweils einstimmig dem Vertrag und damit der Eingliederung zu. [...]". Was wird nun aus dem "Rest", wenn der VG Altenburger Land ca. 20% der Einwohner verloren gehen? Ganz in trockenen Tüchern ist die Eingemeindung allerdings noch nicht, zum Stand 15.03.2018 kommen beide Gemeinden nicht ohne Zustimmung aus der Verwaltungegemeinschaft raus. Hier ist aber eine Gesetzesänderung bereits in Planung.

 

Die Entscheidungen im Überblick

Langenleuba - Niederhain hebt Eingemeindungsbeschluss auf

Eigentlich schien in der VG Wieratal alles klar. Bis auf Göpfersdorf wollten sich alle Gemeinden nach Nobitz eingemeinden lassen. Es gibt bereits ein entsprechenden Gesetzentwurf der im Thüringer Landtag liegt. Am Dienstag, 13.03.2018 hob der Gemeinderat diesen Beschluss jetzt auf. Damit setzt die Gemeinde wieder auf die kommunale Selbstständigkeit. In wie weit Nobitz dann künftig als erfüllende Gemeinde die Verwaltungsaufgaben von Langenleuba - Niederhain und Göpfersdorf mit übernimmt, ist derzeit noch nicht endgültig öffentlich bekannt.

 

Nöbdenitz bekennt sich zur Fusion mit Schmölln

Die Gemeinde Nöbdenitz hat in einem laut Pressebericht "[...] traurigen Abend [...]" die Eingliederung nach Schmölln beschlossen. In Wildenbörten gibt es ähnliche Bestrebungen, hier ist der Beschluss noch nicht öffentlich bekannt (Abstimmung erst am 27.03.2018). Wie die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Sprottetal" den ggf. zu verzeichnenden Verlust von ca. 900 auf ca. 3000 Einwohner verkraften will, ist derzeit gänzlich offen.

 

Ähnliche Gemengelage in der VG Altenburger Land

Am 14.03.2018 tagten die Gemeinderäte in Altkirchen und Drogen. Auch hier stand die Eingliederung nach Schmölln auf der Tagesordnung. Sollten hier die Beschlüsse gefasst worden sein, werden sich die Verantwortlichen der Verwaltungsgemeinschaft in Mehna auch Gedanken nach dem "Wie weiter?" machen müssen. Mit ca. 1.000 abwandernden Einwohnern würde die Verwaltungsgemeinschaft ca. 20% verlieren.

Die Beschlüsse sind offiziell noch nicht öffentlich bekannt, aber laut Veröffentlichung der Stadt Schmölln haben beide Gemeinderäte einstimmig für die Eingliederung gestimmt.

 

Ausstehender Landtagsbeschluss zu Gesetzen noch ausstehend

Für eine endgültige Eingliederung bedarf es eines verabschiedeten Gesetzes im Thüringer Landtag, von dessen Mehrheit derzeit ausgegangen werden kann, da die Regierungsfraktionen die Gebietsreform vorantreiben wollen.

Neben dem Neugliederungsgesetz bedarf es auch noch einer gesetzlichen Anpassung, um aus Verwaltungsgemeinschaften austreten zu können. Derzeit bedarf es der so genannten "doppelten Mehrheit" in der VG-Verbandsversammlung. Die Mehrheit der Abgeordneten, die die Mehrheit der Einwohner Repräsentieren, müssten derzeit den Austritten zustimmen. Und diese Mehrheit ist in den Fällen der "VG Altenburger Land" und "Oberes Sprottetal" zumindest fraglich. An einer Gesetzesänderung wird im Landtag bereits gearbeitet.

 

  • Weitere Informationen
    • (ehem.) Verwaltungsgemeinschaft "Altenburger Land"
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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