entsorgung Startseite | Termine | Entsorgungskalender
Schadstoffsammlung |
| Entgegengenommen werden:
- Spraydosen (außer die mit grünem Punkt)
- Lösemittelgemische (z.B. Benzin, Verdünnung, Spiritus, Petroleum)
- lösemittelhaltige Farb- und Lackreste (nicht ausgehärtet)
- Altöl, sowie öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, verölte Lappen, Schmierfette)
- Quecksilberbatterien
- Trockenbatterien (Haushaltbatterien) - Rückkgabe in Verkaufsstellen möglich
- Bleiakkumulatoren
- Säuren, Säurengemische, Laugen, Laugengemische
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Teer- und Kaltanstriche
- Altmedikamente - Rückkgabe in Apotheken möglich
- Fotochemikalien
- Holzschutzmittel, Abbeizer, Kitte
Nicht angenommen wird:
- wasserlösliche Wand- und Fassadenfarben (Dispersionsfarben uf Kalk-, Latex- oder Kunstharzbasis)
- tierische und pflanzliche Öle und Fette
- Druckgasflaschen (z.B. Propanflaschen) oder Handfeuerlöscher
- Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
- Altreifen und Schläuche
- Kondensatoren und PCB-haltige Abfälle
- restentleerte Gefäße mit grünem Punkt (duales System - auch Sprayflaschen mit grünem Punkt)
- infektiöse Abfälle
Hinweise:
- Die Abnahme erfolgt nur in haushaltüblichen Mengen. Gewerbebetriebe müssen den Entsorgungsbedarf schriftlich anmelden.
- Schadstoff sollte in Dicht verschlossenen Gefäßen verpackt sein.
- Abstellen am Sammelpunkt ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Schadstoffe nicht direkt einem Mitarbeiter der Entsorgungsfirma übergeben werden.
|
|
| | |
|