Einwohnerversammlung am 12.10.2018
Aufgrund der weitreichenden Bedeutung für die Gemeinde und der Notwendigkeit, auch als Kommune eine Stellungnahme abzugeben, wurde hierzu eine öffentliche Einwohnerversammlung durchgeführt. Die Tagesordnung umfasste nur dieses Thema. Im Vorfeld wurden die Einwohner per Postwurfsendung über die Vorhaben der Landesregierung informiert und hatten zur Einwohnerversammlung die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Diese versuchten der Gemeinderat und der Bürgermeister "nach bestem Wissen und Gewissen" zu beantworten.
Letztendlich fanden sich ca. 70 Einwohner im Saal ein. Nach sechs Fragen der Einwohner wurde die Bevölkerung in die Entscheidungsfindung eingebunden. Bei einer rechtlich nicht bindenden Umfrage, konnten die Anwesenden zwischen den beiden verbleibenden Optionen aus dem Gesetzentwurf - in Verbindung mit dem Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen - wählen:
Umfrageergebnis
- Dobitschen als eigenständige Gemeinde mit Erfüllung durch die Stadt Schmölln
- Dobitschen als eigenständige Gemeinde und Mitglied der VG Rositz
- Ungültige Stimmen
Mit Verweis auf die Einwohnerversammlung vor ca. drei Jahren und dem damaligen Votum der Bürger, Dobitschen in einer ländlichen Struktur eigenständig zu erhalten, erklärten die Verantwortlichen nochmals, dass man damit nicht die Gesetzesinitiative als solches befürworte, sondern sich nun für das "kleinere Übel" entscheiden müsste. Anders als im Pressebericht der OTZ vom 15.10.2018 zu lesen ist, geht es derzeit mitnichten um eine Eingliederung als Ortsteil nach Schmölln.
Als weitere Informationsquelle steht als Download ein Auszug aus dem Gesetzentwurf mit den Stellen zur Verfügung, die die VG Altenburger Land betreffen.
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