Startseite | Termine | Veranstaltungen | Archiv | 2019
In Thüringen soll am 27. Oktober 2019 der neue Landtag gewählt werden.
Bei einer Landtagswahl wählen die Bürger ein Parlament für ihr Bundesland für den Zeitraum von fünf Jahren. Die Partei oder Parteienkoalition, die mehr als die Hälfte der Sitze im Parlament innehat, bildet in der Regel die Regierungsfraktion. Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, die Verabschiedung von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushalts.
Außerdem wählt der Landtag den Ministerpräsidenten. Dieser kommt in der Regel aus der Partei, die in der Regierungsfraktion die meisten Sitze hat. Um in den Landtag zu kommen, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erlangen (Sperrklausel). Thüringen ist in 44 Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt. Die Wahlkreise sind wiederum in Stimmbezirke eingeteilt, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.
Der Landeswahlausschuss hat 18 Parteien / Listen für die Wahl zugelassen. Die Gemeinde Dobitschen liegt im Wahlkreis 43: Altenburger Land I welcher die Kommunen Dobitschen, Göhren, Göllnitz, Gößnitz, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Kriebitzsch, Löbichau, Lödla, Lucka, Mehna, Meuselwitz, Monstab, Ponitz, Posterstein, Rositz, Schmölln, Starkenberg, Thonhausen und Vollmershain. Ferner umfasst er von der Gemeinde Nobitz jenen Gebietsteil, der bis Ende 2012 die Gemeinde Saara bildete, umfasst.
An dieser Stelle werden die zugelassenen Parteien und Direktkandidaten vorgestellt, um Informationen für die Wahlentscheidung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollstädigkeit wird dabei nicht erhoben.
Parteiinformationen: |
Direktkandidatin: MdL Simone Schulze |
Parteiinformationen: |
Direktkandidatin: MdL Ute Lukasch |
Parteiinformationen: |
Direktkandidat: Dr. Hartmut Schubert |
Parteiinformationen: |
Direktkandidat: MdL Thomas Rudy |
Parteiinformationen: |
Direktkandidat: Nick Purand |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Direktkandidat: Udo Pick |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Direktkandidat: Steffen Heinke |
Parteiinformationen: |
Parteiinformationen: |
Bei der Landtagswahl sind Sie aktiv wahlberechtigt,
Über zwei Wege können Abgeordnete in den Thüringischen Landtag (mindestens 88 Sitze) einziehen: über das Direktmandat (44 Wahlkreise = 44 Sitze) oder den Listenplatz. Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis direkt ein Abgeordneter gewählt. Diese Stimmabgabe wird deshalb auch als Persönlichkeitswahl bezeichnet. Es ist zugleich eine Mehrheitswahl, weil der Bewerber mit den meisten Stimmen gewinnt.
Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler für eine Partei (Landesliste). Die Abgabe der Zweitstimme ist eine Verhältniswahl, das heißt: die Sitze am Landtag werden im Verhältnis so zugeteilt, wie abgestimmt wurde. Die Zweitstimme ist also maßgebend für die Verteilung der Sitze im Landtag auf die einzelnen Parteien und wird oft auch als wichtigere der beiden Stimmen bezeichnet.
Gemeindekalender | Bevölkerungswarnung | Vertretungsplan Schule | Dürremonitor | Veranstaltungen | Kontaktformular | Amtliche Bekanntmachungen | Umfragen | Störungsmeldung | Datenschutzerklärung | Impressum