Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar hat das Vorschaltgesetz aus dem Jahr 2016 am 09.06.2017 für nichtig erklärt und damit einer Verfassungsklage der Thüringer CDU recht gegeben. Es handelt sich bei den Gründen aber wohl eher um formale Fehler der Landesregierung, die das Gesetz jetzt kippen ließen.
Aus diesem Grund gilt jetzt besonders: "Holzauge sei wachsam!": Denn wie sich Pressemeldungen entnehmen ließ, kann es jetzt passieren, dass sich die Landesregierung von der Kreisgebietsreform entfernt und ausschließlich die Gemeinden ins Visier nimmt.
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