Aufstallpflicht für Geflügel ab 10.01.2021 bis 07.03.2021

Aufstallpflicht für Geflügel ab 10.01.2021 bis 07.03.2021

[UPDATE - 03.03.2021] Die Aufstallpflicht wird ab dem 07.03.2021 aufgehoben.

Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 09.01.2021 in den Medien veröffentlicht wird und ab Sonntag (10.01.2021) in Kraft tritt.

Bei der Allgemeinverfügung befasst sich mit der Prävention vor der in Thüringen nachgewiesenen "Geflügelpest".

 

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Geflügelzukauf ist verboten
  • Aufstallpflicht für Geflügel
  • Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung
  • Meldepflicht für Geflügelhaltungen

 

 





Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest

[08.01.2021] Altenburg: Der Landkreis Altenburger Land hat zum Schutz gegen die Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen, die morgen in den Tageszeitungen veröffentlicht wird und am Sonntag in Kraft tritt.

Laut dieser Verfügung müssen alle Tierhalter (private und gewerbliche), die Geflügel im Landkreis Altenburger Land halten, das Geflügel aufstallen. Für alle Geflügelhaltungen gelten zudem erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen. Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte oder Geflügelbörsen ist verboten. Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Stück Geflügel gilt: Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Altenburger Land, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Altenburger Land, Lindenaustraße 10 in Altenburg anzuzeigen.

Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Art verkauft oder zur Schau gestellt werden sind verboten.


Im Auftrag
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit

 

 

  • Weitere Informationen
    • Landratsamt des Landkreises Altenburger Land
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NameInformationen
Allgemeinverfügung Geflügelpest (09.01.2021)

Anordnung von Maßnahmen nach §§ 13, 65 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl.IS. 1665, 2664) in Verbindung mit § 38 Abs. 11 und §6Abs. 1 Nr. 11aGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl.IS. 1938), das zuletzt durch Artikel 100 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl.IS. 1626) geändert worden ist.