Straßenreinigung und Lichtraumprofil

Straßenreinigung und Lichtraumprofil

Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Dobitschen,

inzwischen ist das Jahr 2023 bereits mehr als zur Hälfte vorbei und ich wende mich mit einem Anliegen an Sie.

Wie Sie sicher bemerkt haben, konnte die Pflege der gemeindeeigenen Grundstücke (Grünschnitt usw.) im ersten Halbjahr krankheitsbedingt nicht wie gewohnt durch den Bauhof erfolgen. Dies war ein nicht zufriedenstellender Zustand für alle. Seit dem 01.06.2023 wurde dies durch eine Krankheitsvertretung und mit Unterstützung einer Nachbargemeinde weitestgehend aufgearbeitet.





Dennoch galt und gilt weiterhin die "Straßenreinigungssatzung vom 19.01.2022". Aus dieser ergeben sich aber auch Verpflichtungen für die Grundstückseigentümer in Dobitschen. Die meisten Grundstückseigentümer halten und hielten sich an diese Festlegungen, wofür ich mich recht herzlich bei Ihnen bedanken möchte.  In der Zeit, in der die Gemeinde ihren Aufgaben nicht nachkommen konnte, wurde zudem von ordnungsbehördlichen Sanktionen gegenüber entsprechenden Versäumnissen vollständig abgesehen.

Daher bitte ich Sie, Ihre Grundstücksgrenzen hinsichtlich entsprechender Festlegungen zu prüfen und gegebenenfalls vorhandene Missstände umgehend zu beseitigen. Dies beinhaltet neben der Straßenreinigung und der Gefährdungsvermeidung auch die Unkrautbeseitigung sowie die Einhaltung des Lichtraumprofils durch das Überwachsen von öffentlichem Verkehrsraum.

Ab der zweiten Augusthälfte wird die Gemeinde Dobitschen dazu übergehen müssen, gemeinsam mit den Ordnungsbehörden, entsprechende (auch kostenpflichtige) Sanktionen zu verhängen. Diese sind auch als Vorstufe für bestimmte Ersatzvornahmen nötig, d.h. die nötigen Maßnahmen werden durch die Gemeinde veranlasst, durch Dritte erledigt und anschließend dem verantwortlichen Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.

Neben dem schöneren Anblick in unserer Gemeinde, erfolgt dies auch, um Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu gewähren.

In der Hoffnung, auf o.g. Vollstreckungsmaßnahmen verzichten zu können, wünsche ich Ihnen eine schöne Sommerzeit und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen


Björn Steinicke
(Bürgermeister)

 

 

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