Die Kandidaten:
- Bernd Franke (erster Wahlgang: 52 Stimmen)
- Egon Steinicke (erster Wahlgang: 49 Stimmen)
Die Ergebnisse der Stichwahl konnten Sie am Sonntag, 19.06.2016 nach 18:00 Uhr hier nachfverfolgen.
Bei der Stichwahl galt folgende grundlegende Regelung:
Sollte der "Sieger" die Wahl nicht annehmen, ist nicht der "Zweite" gewählt sondern es kommt zu Neuwahlen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich im
Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz, ThürKWG).
In den Absätzen 8 und folgenden des §24 ThürKWG (Wahl des Bürgermeisters) ist dazu folgendes geregelt:
- Gewählt ist der, wer mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen hat (absolute Mehrheit). Sollte es dies nicht geben, findet zwei Wochen nach der ersten Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden "Erstplatzierten" statt. Dies ist im Fall Dobitschen Bernd Franke und Egon Steinicke. Gewählt ist derjenige mit den meisten Stimmen, bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
- Die beiden Erstplatzierten nach der ersten Wahl können die Stichwahl nicht ablehnen.
- Sollte der "Sieger" nach der Stichwahl die Wahl nicht annehmen, rückt nicht der "Unterlegene" nach, sondern es kommt ggf. zur Neuwahl binnen drei Monaten.
- Da beide bei der Stichwahl vertretenen "Kandidaten" bereits Mitglieder des Gemeinderates von der Liste der "Wählergemeinschaft SV Eintracht Dobitschen" sind, rückt im Fall einer angenommenen Wahl einer der folgenden Kandidaten dieser Liste nach, da das Mandat des Gemeinderatsmitgliedes erlischt.
Das sind in der Reihenfolge:
1. Steinicke, Hannelore
2. Schulze, Olaf
3. Bergner, Brigitte
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