[17.06.2021] Es ist mehr als ärgerlich, es ist teuer, es kann gefährlich sein und mindert die Lebensqualität in einer kleinen Gemeinde und sorgt zunehmend für Unverständnis und Verärgerung:
In den vergangenen Tagen und Wochen kam es in der Gemeinde erneut zu nicht tollerierbaren Entsorgungsaktionen sowie Sachbeschädigungen. Alle jene Vorfälle kosten die Allgemeinheit nicht nur unnötig Geld, sondern Stellen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat dar. Für sachdienliche Hinweise, die zu den Verursachern führen, ist die Gemeinde dankbar.
Sollten die Verursacher bekannt werden, werden derartige Verstöße bei den zuständigen Behörden umgehend zur Anzeige gebracht.
Fall 1 - 12.05.2021:
Auf der Ortsverbindungsstraße von Lumpzig nach Dobitschen wurde ein Altreifen unstatthaft entsorgt. Auch wenn eine Altreifenentsorgung bei einer entsprechenden Werkstatt Geld kostet, ist es in keinster Weise gerechtfertigt, dies den Einwohnern der Gemeinde aufzuerlegen. Weiterhin wird das Bild der Gemeinde und die Umwelt weiter beschädigt. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu solchen unsachgemäßen Altreifen-, Bauschutt- oder Abfallentsorgungen auf dem Gebiet der Gemeinde Dobitschen.
Fall 2 - 10.06.2021:
In der Restmülltonne am Glascontainerstellplatz wurde Verpackungsmüll entsorgt. Nicht nur, dass dies die zu zahlenden Entsorgungsgebühren der Gemeinde in die Höhe treibt ist mehr als ärgerlich, sondern das Unverstämdnis wächst umso mehr, da die "gelben Säcke" ohnehin kostenfrei abgehot werden. Auch dies war kein Einzelfall. In den öffentlich zugänglichen Papierkörben der Gemeinde finden sich immer wieder volle Müllsäcke aus Haushalten, die der Restmüllentsorgung zuzuführen sind.
Fall 3 - 15.06.2021:
Das Schadstoffmobil kommt zweimal im Jahr auf den Dorfplatz um kostenfrei haushaltübliche Mengen Schadstoffe entgegen zu nehmen. Warum also ein Bürger eine Woche vor dem bekannten Termin, seine Schadstoffe einfach vors ehemalige Feuerwehrhaus abstellte ist in keinster Weise nachvollziehbar. Insbesondere befindet sich der Spielplatz in unmittelbarer Nähe. Das dort spielende Kinder diese Schadstoffe nicht in die Hände bekommen sollten, erklärt sich von selbst. Die Stoffe müssen zu dem Termin am Schadstoffmobil abgegeben werden. Das einfache Abstellen der Gebinde oder Verpackungen ist verboten.
Anmerkung der Seitenbetreiber: Der Termin wurde hier falsch eingetragen. Das Schadstoffmobil machte tatsächlich am Tag nach der Ablagerung halt in Dobitschen. Dies rechtfertigt das einfache Abstellen allerdings dennoch nicht.
Fall 4 - 17.06.2021:
Auf dem Fußweg zur Buswendeschleife wurde ein Papierkorb aus Beton mutwillig zerstört. Dies erfüllt den Tatbestand einer Sachbeschädigung in seiner klassischen Form.
allgemeinder Hinweis:
Es ist inzwischen auch vermehrt festzustellen, dass Hunde-Exkremente einfach liegen gelassen werden und nicht entsorgt werden. Denken Sie dabei an sich und andere, da es dadurch zu sehr unangenehmen "Begegnungen" kommen kann. Es ist im Übrigen die Pflicht der Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften zu beseitigen.