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In der Zeit vom 12.03.2022 bis 29.04.2022 - 18:00 Uhr können Wahlvorschläge zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters für die Gemeinde Dobitschen beim Wahlleriter der Stadt Schmölln (Hauptamt, Markt 1, 04626 Schmölln) eingereicht werden.
Nach unverzüglicher Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlleiter besteht die Möglichkeit der Mägelbeseitigung bis 09.05.2022 - 18:00 Uhr.
Am 25.05.2022 findet die Wahlausschusssitzung mit dem Beschluss der Zulassung der Wahlvorschläge statt.
Die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Dobitschen findet am Sonntag, dem 12. Juni 2022 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am Sonntag, dem 26. Juni 2022 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Zum Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde Dobitschen hat. Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen sowie von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Weitere Details zu den Anforderungen an den Bewerber und zu Form und Inhalt der Wahlvorschläge können Sie der öffentlichen Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen.
Der Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Der Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Landtag, im Kreistag oder im Gemeinderat vertreten sind, müssen zusätzlich von 24 Wahlberechtigten unterstützt werden. Unterstützungslisten werden von der Stadtverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlags ausgelegt.
Benötigte Formulare:
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von 20 Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Besonders zu beachten ist, dass jeder Wahlberechtigte nur einen Wahlvorschlag unterschreiben darf. Unterschreibt ein Wahlberechtigter zwei Wahlvorschläge, so sind beide Unterschriften ungültig.
Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so werden von der Stadtverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlags Unterstützungslisten ausgelegt.
Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Benötigte Formulare:
Am 12.06.2022 findet in der Gemeinde Dobitschen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters statt.
Öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen werden entsprechend den Vorschriften der Hauptsatzungen der Stadt Schmölln und der Gemeinde Dobitschen im Amtsblatt der Stadt Schmölln und der Gemeinde Dobitschen bekannt gemacht. Formulare und Informationen rund um diese beiden Wahlen finden Sie auf den Webseiten beider Gemeinden www.schmoelln.de/Rathaus/Stadtrat/Wahlen2022 und unter www.dobitschen.de.
Bürgermeister der Gemeinde Dobitschen | |
Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Dobitschen 2022 (12.06.2022, 08:00 Uhr) |
Aufforderung Einreichung Wahlvorschläge (12.03.2022) | |
Unterlagen Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählervereinigung (12.03.2022) | |
Unterlagen Wahlvorschlag "Einzelbewerber" (12.03.2022) |
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