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Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Dobitschen

Am 26.05.2019 wird in der Gemeinde Dobitschen ein neuer Gemeinderat gewählt. Die beiden bisher im Gemeinderat vertretenen Wählergruppen:

haben hierzu einen gemeinsamen Wahlvorschlag aufgestellt. Dazu fand am 22. März eine Aufstellungsversammlung statt, bei der die Reihenfolge der Bewerber in geheimer Abstimmung festgelegt wurde.

Interessierte Bewerber, die zu diesem Termin verhindert waren, konnten sich vorab mit Versammlungsleiter in Verbindung setzen.

Am 23.04.2019 hat der Wahlausschuss der Gemeinde diesen Wahlvorschlag überprüft und in öffentlicher Sitzung endgültig für die Gemeinderatswahl zugelassen.


 

Wahlvorschlag zur Gemeinderatswahl am 26.05.2019

Name des Wahlvorschlages:

  • Gemeinsamer Wahlvorschlag der Wählervereinigungen
    • Freiwillige Feuerwehr Dobitschen und
    • Sportverein Eintracht Dobitschen

Kandidaten:

  1. Björn Steinicke (*)
  2. Daniel Schulze (*)
  3. Stefan Wohlfahrt
  4. Andreas Wohlfahrt
  5. Thomas Wohlfahrt
  6. Steffen Meuche (**)

*) bisher bereits Gemeinderatsmitglieder
**) bereits von 2009 bis 2014 Gemeinderatsmitglied

 

 

Informationen zum Wahlvorgang

Mit der amtlichen Bekanntmachung: "Kommunalwahl im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2019 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen" vom 24.04.2019 ist jetzt auch das Prozedere des Wahlvorganges bekannt:

  • In den Gemeinderat werden sechs Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
     
  • Aus der Bekanntmachung:
     
    • 3. Es ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.
       
    • 3.1 Die Wahl der Gemeinderatsmitglieder/Kreistagsmitglieder wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder/Kreistagsmitglieder zu wählen sind.
       
      • Anmerkung:
        • Der Wähler hat damit sechs Stimmen. Er kann einem Kandidaten genau eine Stimme (nicht mehrere) geben.
           
    • 3.1.1 Der Wahlvorschlag wird auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf vergeben. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.
       
      • Anmerkung:
        • Es können Kandidaten des Wahlvorschlages gestrichen werden.
        • Es dürfen weitere wählbare Kandidaten unter Angabe von Name, Vorname und Beruf dazugeschrieben werden.
        • Insgesamt dürfen höchstens sechs Kandidaten auf dem Stimmzettel als gewählt gekennzeichnet werden.

 

 

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Kommunalwahl und Wahl des Europaparlamentes 2019 (26.05.2019, 08:00 Uhr)


Dateianhänge

24.04.2019 -
Zugelassene Listen zur Wahl des Gemeinderates







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