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Öffentliche Gemeinderatssitzung
- Termin: Mo., 17.10.2022, 19:00 Uhr
- Ort: Begegnungsstätte
Am Montag, 17.10.2022 fand in der Begegnungsstätte der Gemeinde Dobitschen um 19:00 Uhr eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Einladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der am Montag, dem 17. Oktober 2022, um 19:00 Uhr in der Begegnungsstätte Dobitschen, Straße der Einheit 8b in 04626 Dobitschen stattfinden
11. Gemeinderatssitzung
werden Sie unter Bekanntgabe der Tagesordnung höflich eingeladen.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
- Eröffnung durch den Bürgermeister der Gemeinde Dobitschen und Feststellung der form- und fristgerechten Sitzungsladung und Beschlussfähigkeit
[ein Gemeinderat entschuldigt]
- Zustimmung zur Tagesordnung (öffentlicher Teil)
[einstimmig]
- Genehmigung zur Niederschrift zur 10. Gemeinderatssitzung Dobitschen am 10. August 2022 (öffentlicher Teil)
[mehrheitlich bei einer Enthaltung]
- Öffentliche Fragestunde der Einwohner
- Sonstiges
- Beschlussvorlagen
- Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Dobitschen
(Vorl.-Nr.: V 24-22) [einstimmig]
- Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Dobitschen
(Vorl.-Nr.: V 25-22) [einstimmig]
- Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Dobitschen
(Vorl.-Nr.: V 26-22) [einstimmig]
- Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Jahr 2018 der Gemeinde Dobitschen (Vorl.-Nr.: V 27-22) [einstimmig]
- Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Jahr 2019 der Gemeinde Dobitschen (Vorl.-Nr.: V 28-22) [einstimmig]
- Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Jahr 2020 der Gemeinde Dobitschen (Vorl.-Nr.: V 29-22) [einstimmig]
- Beschaffung Fenster und Haustür im Saal / Gaststätte (Vorl.-Nr.: V 30-22)
[einstimmig]
- Ertüchtigung öffentlicher Spielplatz (Vorl.-Nr.: V 31-22)
[Absetzung nach Geschäftsordnungsantrag des Bürgermeisters, Informatoion]
- Nutzung des Ratsinformationssystems der Stadt Schmölln (Vorl.-Nr.: V 32-22) [einstimmig]
Nicht Öffentlicher Teil
Die Gemeinderatssitzung findet entsprechend der Hygienevorschriften der aktuellen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 statt.
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