Hinweise zum Parken und Halten auf engen Straßen und Gassen
Aus gegebenem Anlass macht die Frewillige Feuerwehr Sie hier nochmal auf die Parkregelungen in der Straßenverkehrsordnung aufmerksam: Durch das Parken an Engstellen - insbesondere in den abzweigenden Gassen von der Straße der Einheit - kam es in den Morgenstunden des Sonntages (21.07.2019) bei einer Einsatzfahrt der Feuerwehr zu Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen.
Bitte beachten Sie, dass bei zeitkritischen Einsätzen derartige Zustände Menschen gefährden können! Es muss beim Halten oder Parken nach §12 StVO i. V. m. §32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO, unabhängig von einer gesonderten Beschilderung, immer eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern sichergestellt werden muss.
Das ordnungswidrige Parken mit der Behinderung eines Einsatzfahrzeuges kann mit einem Bußgeld in Höhe von 65 EUR und einem Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg geahndet werden.
Auch das Halten oder Parken in der Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge am Gerätehaus stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Neben den rechtlichen Konsequenzen sollte auch an die moralischen Folgen gedacht werden: "Auch Sie könnten dringend und schnell auf Hilfe angewiesen sein!"
Weiterhin ergeht der Hinweis, dass der Parkplatz vor „Birgits Nähstübchen“ den Einsatzkräften der Feuerwehr vorbehalten ist. Sollten Sie dennoch dort halten oder parken, ist es wahrscheinlich, dass Sie - im Einsatzfall - von anrückenden Einsatzkräften zugeparkt werden!