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Startseite | Kinder und Bildung | Kindergarten Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindergärten der Stadt Schmölln
Informationen der Stadtverwaltung SchmöllnAb Montag, dem 18. Mai 2020, gilt in unseren Kindergärten die erweiterte Notbetreuung. Vorschulkinder und deren Geschwister werden dann zusätzlich zu den bisher betreuten Kindern in den Einrichtungen betreut. Ein Wechsel zum eingeschränkten Regelbetrieb findet noch nicht ab 18. Mai statt. Erst wenn die Abstimmung mit dem Landratsamt Altenburger Land erfolgt ist, kann in den eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen werden. Mit dem Eintritt der Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb endet die Notbetreuung. Die Kinder, die vorher in der Notbetreuung waren, sind dann ebenso vom eingeschränkten Regelbetrieb betroffen. Der eingeschränkte Regelbetrieb soll allen Kindern gleichberechtigt eine Teilhabe an der Kindertagesbetreuung ermöglichen. Aufgrund der Festlegungen für den Infektionsschutz kann es dabei zu notwendigen Einschränkungen des im Rahmen der Regelbetreuung bisher möglichen zeitlichen Betreuungsumfanges kommen. Je nach den räumlichen und personellen Voraussetzungen der Einrichtungen vor Ort sind daher durch die Gewährleistungsträger auch Modelle zu prüfen, die die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder absichern, beispielsweise in Wechselmodellen stunde-/tage- oder wochenweise alternierend. Von telefonischen Rückfragen in der Kitaverwaltung bitten wir derzeit abzusehen. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte per E-Mail an kitaverwaltung(at)schmoelln.de. Bitte informieren sie sich auch auf unserer Webseite. Sobald es Änderungen/ neue Informationen gibt, informiert die Stadtverwaltung.
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