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Mit der Verordnung des Freistaates Thüringen vom 12.05.2020 wurde festgelegt, dass ein eingeschränkter Regelbetrieb (aufgrund des Corona-Virus) in Kindergärten ab dem 18.05.2020 wieder ermöglicht werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den Trägern, den Kommunen und dem Landkreis abgestimmt werden.
Die Stadt Schmölln, die auch Träger des Kindergartens im Ortsteil Rolika ist, hat jetzt Eckpunkte zum Vorgehen veröffentlicht.
"[...] Sehr geehrte Eltern,
ab 02.06.2020 beginnen wir von der Notfallbetreuung auf den eingeschränkten Regelbetrieb umzustellen.
Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt wieder ALLE Kinder in den Einrichtungen im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten täglich betreut werden. Die Unterschiede in den Öffnungszeiten resultieren aus den räumlichen und personellen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen. [...]"
Einrichtung |
Öffnungszeiten |
ab |
---|---|---|
Bummi I |
07:30 - 15:30 Uhr |
08.06.2020 |
Bummi II |
07:30 - 15:30 Uhr |
02.06.2020 |
Seepferdchen I |
07:00 - 15:30 Uhr |
02.06.2020 |
Seepferdchen II (Lohma) |
07:30 - 16:00 Uhr |
02.06.2020 |
Finkenweg I |
07:00 - 15:30 Uhr |
02.06.2020 |
Finkenweg II (FÖZ) |
07:00 - 15:30 Uhr |
02.06.2020 |
Kastanienhof |
07:15 - 15:45 Uhr |
02.06.2020 |
Sternchen |
07:00 - 15:30 Uhr |
02.06.2020 |
Spatzennest |
07:00 - 15:30 Uhr |
02.06.2020 |
Zwergenrevier |
07:00 - 15:30 Uhr |
04.06.2020 |
Nemzer Rasselbande |
06:30 - 15:30 Uhr |
02.06.2020 |
Rosengarten |
06:45 - 15:15 Uhr |
03.06.2020 |
Ab Montag, dem 18. Mai 2020, gilt in unseren Kindergärten die erweiterte Notbetreuung. Vorschulkinder und deren Geschwister werden dann zusätzlich zu den bisher betreuten Kindern in den Einrichtungen betreut. Ein Wechsel zum eingeschränkten Regelbetrieb findet noch nicht ab 18. Mai statt. Erst wenn die Abstimmung mit dem Landratsamt Altenburger Land erfolgt ist, kann in den eingeschränkten Regelbetrieb übergegangen werden.
Mit dem Eintritt der Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb endet die Notbetreuung. Die Kinder, die vorher in der Notbetreuung waren, sind dann ebenso vom eingeschränkten Regelbetrieb betroffen.
Der eingeschränkte Regelbetrieb soll allen Kindern gleichberechtigt eine Teilhabe an der Kindertagesbetreuung ermöglichen. Aufgrund der Festlegungen für den Infektionsschutz kann es dabei zu notwendigen Einschränkungen des im Rahmen der Regelbetreuung bisher möglichen zeitlichen Betreuungsumfanges kommen. Je nach den räumlichen und personellen Voraussetzungen der Einrichtungen vor Ort sind daher durch die Gewährleistungsträger auch Modelle zu prüfen, die die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder absichern, beispielsweise in Wechselmodellen stunde-/tage- oder wochenweise alternierend.
Von telefonischen Rückfragen in der Kitaverwaltung bitten wir derzeit abzusehen. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte per E-Mail an kitaverwaltung(at)schmoelln.de.
Bitte informieren sie sich auch auf unserer Webseite. Sobald es Änderungen/ neue Informationen gibt, informiert die Stadtverwaltung.
Kindergarten "Rosengarten" Rolika | |
[UPDATE, 18.03.2022] Aktuelles zum "Corona-Virus" und Regelungen |
Aktualisierter Erlass: Anspruch auf Notbetreuung |
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