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Beschlussfassung zum Neugliederungsgesetz (ThürGNGG 2019)

Am Donnerstag, 13. Dezember 2018 wurde im Thüringer Landtag über ein Gesetz abgestimmt, welches weitreichende Auswirkungen auf die Gemeinde Dobitschen haben wird. Es handelte sich dabei um keinere geringere Frage, ob die seit nunmehr über 25 Jahren bestehende Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land aufgelöst wird und die künftige Verwaltung durch die Stadt Schmölln als erfüllende Gemeinde durchgeführt wird.

Und auch hier hatte sich kurzfristig nochmals einiges verändert. Im letzten Gesetzentwurf in Verbindung mit einem Änderungsantrag sollte nicht nur die VG in Mehna aufgelöst werden, sondern auch die im oberen Sprottetal. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall, sondern die VG mit derzeitigem Sitz in Nöbdenitz darf verkleinert weiter bestehen (siehe angehängte Dokumente).

Die Veränderungen sollen zum 01.01.2019 in Kraft treten.



Da der Landtag das Gesetz beschlossen hat, wird an dieser Stelle der genaue, künftige Ablauf usw. veröffentlicht um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Strukturänderungen auch für die Einwohner der Gemeinde Dobitschen zu ermöglichen.

 

Inhaltliche Zusammenfassung des ThürGNGG 2019

 


Veränderungen im Landkreis Altenburger Land

Gebietskörperschaft Einwohner Fläche in km²
Stadt Schmölln
Schmölln 11.040 41,61
Altkirchen 990 20,07
Drogen 123 4,28
Lumpzig 493 10,74
Nöbdenitz 857 10,02
Wildenbörten 258 7,82
Summe: 13.761 94,54
Veränderung:
 
+24,65%
 
+127,20%
 
Stadt Schmölln (als erfüllende Gemeinde)
Dobitschen
 
471
 
6,55
 
Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottetal
Löbichau 953 16,73
Vollmershain 318 5,06
Thonhausen 546 9,42
Heukewalde 182 5,90
Posterstein 432 5,53
Thonhausen 546 9,42
Summe: 2.977 52,06
Veränderung:
 
-27,25%
 
-25,52%
 
Verwaltungsgemeinschaft Rositz
Rositz 2.820 12,62
Monstab 404 5,66
Kriebitzsch 992 13,29
Lödla 698 4,32
Starkenberg 1.890 26,42
Göhren 417 8,61
Mehna 294 4,70
Göllnitz 324 5,08
Summe: 7.839 80,70
Veränderung:
 
+59,52%
 
+124,85%
 

 

 

Abstimmungsverhalten im Thüringer Landtag

Auf Antrag der CDU - Fraktion wurde über Teile des ThürGNGG 2019 einzeln Abgestimmt. So auch über den §1, der den Landkreis Altenburger Land betrifft:

  • Zugestimmt haben:
    • Fraktion "Die Linke"
    • Fraktion "SPD"
    • Fraktion "Bündnis 90 / Die Grünen"
    • Abgeordneter Jens Krumpe (fraktionslos)
  • Enthalten haben sich:
    • Fraktion "CDU"
    • Abgeordneter Siegfried Gentele (fraktionslos)
  • Dagegen gestimmt haben:
    • Fraktion der "AfD"

 

  • Weitere Informationen
    • Thüringer Funktional- und Gebietsreform
  • Downloads
NameInformationen
Gesetzentwurf Neugliederungsgesetz ThürGNGG 2019

Gesetzentwurf Neugliederungsgesetz ThürGNGG 2019 in der Fassung, die am 22.08.2018 durch die Landesregierung beschlossen wurde.

Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschuss

Beschlussempfehlung des Thüringer Innen- und Kommunalausschusses zum Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz 2019 (ThürGNGG 2019)

Statistik (Einwohner und Fläche)

Veränderung der Gebietskörperschaften im Landkreis Altenburger Land durch das ThürGNGG 2019 (Stand 2017)



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