Beschlussfassung zum Neugliederungsgesetz (ThürGNGG 2019)
Am Donnerstag, 13. Dezember 2018 wurde im Thüringer Landtag über ein Gesetz abgestimmt, welches weitreichende Auswirkungen auf die Gemeinde Dobitschen haben wird. Es handelte sich dabei um keinere geringere Frage, ob die seit nunmehr über 25 Jahren bestehende Verwaltungsgemeinschaft Altenburger Land aufgelöst wird und die künftige Verwaltung durch die Stadt Schmölln als erfüllende Gemeinde durchgeführt wird.
Und auch hier hatte sich kurzfristig nochmals einiges verändert. Im letzten Gesetzentwurf in Verbindung mit einem Änderungsantrag sollte nicht nur die VG in Mehna aufgelöst werden, sondern auch die im oberen Sprottetal. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall, sondern die VG mit derzeitigem Sitz in Nöbdenitz darf verkleinert weiter bestehen (siehe angehängte Dokumente).
Die Veränderungen sollen zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Da der Landtag das Gesetz beschlossen hat, wird an dieser Stelle der genaue, künftige Ablauf usw. veröffentlicht um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Strukturänderungen auch für die Einwohner der Gemeinde Dobitschen zu ermöglichen.
Inhaltliche Zusammenfassung des ThürGNGG 2019
Veränderungen im Landkreis Altenburger Land
Gebietskörperschaft
Einwohner
Fläche in km²
Stadt Schmölln
Schmölln
11.040
41,61
Altkirchen
990
20,07
Drogen
123
4,28
Lumpzig
493
10,74
Nöbdenitz
857
10,02
Wildenbörten
258
7,82
Summe:
13.761
94,54
Veränderung:
+24,65%
+127,20%
Stadt Schmölln (als erfüllende Gemeinde)
Dobitschen
471
6,55
Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottetal
Löbichau
953
16,73
Vollmershain
318
5,06
Thonhausen
546
9,42
Heukewalde
182
5,90
Posterstein
432
5,53
Thonhausen
546
9,42
Summe:
2.977
52,06
Veränderung:
-27,25%
-25,52%
Verwaltungsgemeinschaft Rositz
Rositz
2.820
12,62
Monstab
404
5,66
Kriebitzsch
992
13,29
Lödla
698
4,32
Starkenberg
1.890
26,42
Göhren
417
8,61
Mehna
294
4,70
Göllnitz
324
5,08
Summe:
7.839
80,70
Veränderung:
+59,52%
+124,85%
Abstimmungsverhalten im Thüringer Landtag
Auf Antrag der CDU - Fraktion wurde über Teile des ThürGNGG 2019 einzeln Abgestimmt. So auch über den §1, der den Landkreis Altenburger Land betrifft:
Zugestimmt haben:
Fraktion "Die Linke"
Fraktion "SPD"
Fraktion "Bündnis 90 / Die Grünen"
Abgeordneter Jens Krumpe (fraktionslos)
Enthalten haben sich:
Fraktion "CDU"
Abgeordneter Siegfried Gentele (fraktionslos)
Dagegen gestimmt haben:
Fraktion der "AfD"
Weitere Informationen
Thüringer Funktional- und Gebietsreform
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Name
Informationen
Gesetzentwurf Neugliederungsgesetz ThürGNGG 2019
Gesetzentwurf Neugliederungsgesetz ThürGNGG 2019 in der Fassung, die am 22.08.2018 durch die Landesregierung beschlossen wurde.
Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschuss
Beschlussempfehlung des Thüringer Innen- und Kommunalausschusses zum Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz 2019 (ThürGNGG 2019)
Statistik (Einwohner und Fläche)
Veränderung der Gebietskörperschaften im Landkreis Altenburger Land durch das ThürGNGG 2019 (Stand 2017)