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Freiwillige Möglichkeiten zum "Corona-Test" im Landkreis

Seit 15.03.2021 können sich die Einwohner des Landkreises 1x wöchentlich kostenfrei testen lassen. Informationen

 

[19.01.2021] Neben den amtlich verpflichtenden Tests auf "CORONA | SARS-CoV-2 | COVID-19", die im Wesentlichen durch das Gesundheitsamt des Landkreises angeordnet werden, besteht im Altenburger Land nun auch die Möglichkeit, sich freiwillig testen zu lassen.



Diese Möglichkeit des freiwilligen Tests ist allerdings kostenpflichtig. Zu beachten gilt auch, dass ein positives Testergebnis meldepflichtig ist und die Information ans Gesundheitsamt weitergeleitet wird.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich bei vielen Hausärzten testen zu lassen. Zu beachten gilt, dass ein negatives Testergebnis keine 100%ige Sicherheit bietet, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass man nach einem negativen Test in den folgenden 24 Stunden keinen Anderen anstecken kann. Im Umkehrschluss ist es ziemlich sicher, dass man bei einem positiven Akuttestergebnis auch ansteckend ist.

 

Antigen- Schnelltest des "Apotheken Schnelltestzentrum Altenburg"

  • Anbieter:
    • Apotheken Schnelltestzentrum Altenburg
      Wielandstraße 2
      04600 Altenburg
       
  • Voraussetzung:
    • kein Vorliegen von Symthomen, die für COVID-19 typisch sind
       
  • Testverfahren:
    • Antigen-Schnelltest als Nachweis einer akuten Infektion
    • Durchführung mittels Rachenabstrich oder Gurgellösung
    • Nachweis von Eiweißbestandteilen der Viren
    • Nachweis ca. ab siebten Tag nach einer Infektion möglich
    • Testergebnis liegt nach ca. 15 min vor
       
  • Terminvergabe:
  • Kosten:
    • 38,00 EUR

 

PCR-Test und Antikörpertest des "Medizinischen Zentrallabors Altenburg (MLZA)"

  • Anbieter:
    • Medizinisches Zentrallabor Altenburg (MLZA)
      Am Waldessaum 8
      04600 Altenburg
      (im Medicum des Klinikums)
       
  • Voraussetzung:
    • kein Vorliegen von Symthomen, die für COVID-19 typisch sind
       
  • Testverfahren:
    • PCR Test:
      • Nachweis einer aktuten SARS-CoV-2 Infektion
      • Erbgutanteil des Virus wird verfielfacht
      • meist durch Rachenabstrich oder Gurgellösung möglich
      • Infektion ca. vier Tage nach der Ansteckung nachweisbar
      • Testergebnis liegt i.d.R. 24 Stunden Test vor (Abrufbar im Web oder per App)
    • Antikörpertest:
      • kein Nachweisverfahren für eine akut bestehende Infektion, sondern Beleg einer überstandenen Infektion
      • mit einer Blutprobe kann die Reaktion des Abwehrsystems mit Antikörpern auf die Viren nachgewiesen werden
      • Nachweis von Antikörpern frühestens 14 Tage nach einer Infektion möglich
      • Testergebnis liegt i.d.R. drei bis vier Tage nach Test vor
         
  • Terminvergabe:
    • ausschließlich telefonisch: +49 (3447) 566 880
       
  • Kosten:
    • PCR-Test: 100 bis 140 EUR (je nach Versichertenstatus)
    • Antigentest: 20 bis 30 EUR (je nach Versichertenstatus)

 

Quelle: www.ovz.online.de

 

  • Weitere Informationen
    • [UPDATE, 18.03.2022] Aktuelles zum "Corona-Virus" und Regelungen
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