Impfzentrum Schmölln nimmt am 13.01.2021 Arbeit auf
A, 13.01.2021 nimmt das Impfzentrum im Landkreis seine Arbeit auf. Laut kassenärztlicher Vereinigung, die das Impfzentrum auch betreibt, wird je ein Arzt von zwei bis drei medizinischen Fachangestellten die Impfungen vornehmen und dabei von Bundeswehrsoldaten unterstützt.
Das Impfzentrum soll im Zweischichtsystem mit je sechs Stunden betrieben werden, sodass im Vollbetrieb ca. 144 Impfungen täglich möglich sein sollen. Zum Beginn ist aufgrund der Impfstoffvorräte die tatsächliche Auslastung noch unbekannt.
Es wird nach der Priorisierung vorerst die Gruppe mit "höchster Priorität" geimpft.
Wichtiger Hinweis:
Das Klinikum Altenburger Land kann keine Auskunft zu den Impfungen geben. Ansprechpartner ist die kassenärztliche Vereinigung
(Tel.: +49 (3643) 495 049 0).
Informationen zur "Corona-Impfung" im Landkreis Altenburger Land:
Personal- oder anderer Lichtbildausweis mit Geburtsdatum
bei Pflegeheimbewohner legt die jeweilige Einrichtung den Nachweis vor
chronisch erkrankte erhalten zur Vorlage ein ärztliches Zeugnis
Impfwiederholung:
Damit der Impfstoff seine volle Wirksamkeit entfalten kann, muss eine zweite Dosis im Abstand von drei Wochen in den Oberarm injeziert werden.
Kosten:
Die Impfung wird für die Bevölkerung kostenfrei sein, unabhängig vom jeweiligen Krankenversicherungsstatus.
Priorisierung laut Bundesgesundheitsministerium
Nach der (wahrscheinlichen) Zulassung des ersten Impfstoffes am 21.12.2020 sollen die Impfungen am 27.12.2020 beginnen. Eine genaue Terminierung für die einzelnen Stufen liegt noch nicht vor.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) wurde am 18.12.2020 die Priorisierung der zu impfenden Personen bekannt gegeben:
Stufe 1 (höchste Priorität):
es wird von ca. 8.6 Millionen Menschen ausgegangen, deren Impfung ca. drei Monate dauern könnte
ältere Mens über 80 Jahre und Pflegeheimbewohner
medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko etwa in Notaufnahmen oder der Behandlung von Corona-Patienten sowie Personal in der Altenpflege.
angesichts anfangs nur begrenzter Mengen an Impfdosen sollten diese genutzt werden, um die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren.
Stufe 2 (hohe Priorität):
umfasst ca. 12,7 Millionen Menschen
ältere Menschen zwischen 70 und 79 Jahren
Transplantationspatienten
Menschen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung in Einrichtungen und dort tätiges Personal sowie Menschen mit Trisomie 21
Haus- und niedergelassene Ärzte
enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
Menschen, die in Asyl- und Obdachlosenunterkünften leben
Stufe 3 (erhöhtes Risiko):
umfasst mehr als 15 Millionen Menschen
Menschen ab 60 Jahren oder solche mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf
Menschen mit chronischer Erkrankung
Mitarbeiter "in besonders relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen" (u.A. Polizei, Feuerwehr, Regierung, Justiz, Bildungssektor)
Saisonarbeiter
Mitarbeiter im Einzelhandel
Innerhalb der einzelnen Stufen kann eine weitere Abstufung der Priorität vorgenommen werden.
Es können entsprechende Nachweise der Zugehörigkeit zu den jeweiligen Gruppen gefordert werden.
Kinder sollen vorerst nicht geimpft werden.
Alle weiteren impfwilligen Personen können sich im Anschluss impfen lassen.