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Standort des Impfzentrums und Priorisierung

Adresse des Impfzentrums:

Presseartikel:

 


Es wird eine Impfung im fünf Minutentakt angestrebt. Seit dem 15.12.2020 ist die Impfstelle einsatzbereit. Dür das Impfen trägt die Kassenärztliche Vereinigung die Verantwortung. Die Standorte in Thüringen sollten eigentlich nicht bekannt gemacht werden:

 

Corona: Imfstelle steht fest (Pressemitteilung Landratsamt)

"[...] Fest steht seit gestern [15.12.2020], dass sich eine von 29 Impfstellen in Thüringen im Haus 3 des Klinikums Altenburger Land in Schmölln befinden wird. Die Planung der Impftermine sowie die Durchführung der Impfung liegt in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Die KV Thüringen und das Klinikum Altenburger Land haben eine entsprechende Mietvereinbarung getroffen. Die KV Thüringen hatte auf der Suche nach einem geeigneten Objekt für die Impfstelle beim Landratsamt um Unterstützung gebeten. Bürgermeister Sven Schrade brachte schließlich, unterstützt von seinem Stadtratskollegen Roland Radermacher, die Stadt Schmölln ins Gespräch. „Ich bin froh, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung für den Standort Schmölln als zentrale Impfstelle des Landkreises entschieden hat. Wir sind verkehrsgünstig gelegen und bieten damit gute Voraussetzungen für die anreisenden Bürgerinnen und Bürger des Landkreises durch gute Bus- und Bahnverbindungen, aber auch für die Anlieferung des Impfstoffes“, so Schrade. [...]"

 

 

Priorisierung laut Bundesgesundheitsministerium

Nach der (wahrscheinlichen) Zulassung des ersten Impfstoffes am 21.12.2020 sollen die Impfungen am 27.12.2020 beginnen. Eine genaue Terminierung für die einzelnen Stufen liegt noch nicht vor.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) wurde am 18.12.2020 die Priorisierung der zu impfenden Personen bekannt gegeben:

  • Stufe 1 (höchste Priorität):
     
    • es wird von ca. 8.6 Millionen Menschen ausgegangen, deren Impfung ca. drei Monate dauern könnte
    • ältere Mens über 80 Jahre und Pflegeheimbewohner
    • medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko etwa in Notaufnahmen oder der Behandlung von Corona-Patienten sowie Personal in der Altenpflege.
    • angesichts anfangs nur begrenzter Mengen an Impfdosen sollten diese genutzt werden, um die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren.
       
  • Stufe 2 (hohe Priorität):
     
    • umfasst ca. 12,7 Millionen Menschen
    • ältere Menschen zwischen 70 und 79 Jahren
    • Transplantationspatienten
    • Menschen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung in Einrichtungen und dort tätiges Personal sowie Menschen mit Trisomie 21
    • Haus- und niedergelassene Ärzte
    • enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
    • Menschen, die in Asyl- und Obdachlosenunterkünften leben
       
  • Stufe 3 (erhöhtes Risiko):
     
    • umfasst mehr als 15 Millionen Menschen
    • Menschen ab 60 Jahren oder solche mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf
    • Menschen mit chronischer Erkrankung
    • Mitarbeiter "in besonders relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen" (u.A. Polizei, Feuerwehr, Regierung, Justiz, Bildungssektor)
    • Saisonarbeiter
    • Mitarbeiter im Einzelhandel
       
  • Innerhalb der einzelnen Stufen kann eine weitere Abstufung der Priorität vorgenommen werden.
  • Es können entsprechende Nachweise der Zugehörigkeit zu den jeweiligen Gruppen gefordert werden.
  • Kinder sollen vorerst nicht geimpft werden.
  • Alle weiteren impfwilligen Personen können sich im Anschluss impfen lassen.

 

 

 

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