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Wiederholt mussten Nutzer des Spielplatzes eine Verschmutzung mit Hundefäkalien feststellen. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die kleinsten Gemeindeeinwohner hier austoben und unbeschwert spielen können sollen, ruft derart ignorantes Verhalten der verantwortlichen Besitzer der Vierbeiner nur Kopfschütteln hervor.
Neben dem unnachsichtigen Verhalten, weist die Gemeinde Dobitschen auch darauf hin, dass es sich hierbei um eine Ordnungswiedrigkeit im Sinne der "Ordnungsbehördlichen Verordnung" der Gemeinde Dobitschen handelt, die geahntet werden kann.
Daher ergeht hier nochmal der Hinweis an alle Hundebesitzer:
Bitte entsorgen Sie die Hundeexkremente fach- und sachgerecht, auch und vor allem an von Kindern häufig frequentierten Orten.
§16 Spielplätze
"[...] Zum Schutz der Kinder ist es auf Kinderspielplätzen verboten: [...] Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mitzuführen oder frei laufen zu lasssen. [...]"
Ordnungsbehördliche Verordnung |
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