Facebook
facebook

Startseite | News


Verkehrssicherungspflicht am "Sandgang" wieder beim Eigentümer

Die Gemeinde Dobitschen übernimmt mit sofortiger Wirkung für den „Sandgang“ zwischen der Gerstenbachbrücke bis in den Ortsteil Rolika keine Verkehrssicherungspflichten mehr. Diese obliegen ab sofort wieder dem Eigentümer des Grundstücks.

Es ist trotz mehrfachen Gesprächen nicht zur Unterschrift einer (auch nach seinen Wünschen angepassten) Zweckvereinbarung durch den Grundstückseigentümer gekommen, obwohl es eine offensichtlich einvernehmliche Lösung gab.

Dies betrifft den „Sandgang“ zwischen Zugang Bahnhofstraße und Teichstraße nicht. Hier konnte die Zweckvereinbarung mit den Grundstückseigentümern geschlossen werden, womit die Gemeinde Dobitschen die Verkehrssicherungspflicht auch weiterhin übernimmt.



Für Gespräche steht die Gemeinde Dobitschen jederzeit gern zur Verfügung, sollten diese mit dem Ziel: "Abschluss einer solchen Zweckvereinbarung" angestrebt werden.

 

Bernd Franke
(Bürgermeister)

 

Kartenausschnitt



Betreffendes Wegstück (Quelle: maps.google.com)

 

 

 

Kein Winterdienst auf "Sandgang" und "Biedergasse"

Die Gemeinde Dobitschen weist darauf hin, dass auf dem gesamten "Sandgang" und der "Biedergasse" sowie im Bereich des Parks in Dobitschen kein Winterdienst durchgeführt werden kann und ein Betreten während der Winterperiode auf eigene Gefahr erfolgt.

 

 

  • Weitere Informationen
    • Ortsteil Rolika
    • Amtliche Bekanntmachungen
Vorschau
27.07.24
Altpapier- sammlung
11.08.24
Bauernhof- konzert
23.08.24
Dorffest 2024
Aktuell
09.06.24
Europa- & Stichwahl
26.05.24
Kommunal- wahlen
08.04.24
Wahl- vorschlag
Aktuelles Amtsblatt
Ausgabe Juni 2024
Sonderausg. Jun. 2024
Unwetterwarnung
Keine aktuellen Warnungen für Dobitschen

zur mobilen Ansicht wechseln