Die Gemeinde Dobitschen übernimmt mit sofortiger Wirkung für den „Sandgang“ zwischen der Gerstenbachbrücke bis in den Ortsteil Rolika keine Verkehrssicherungspflichten mehr. Diese obliegen ab sofort wieder dem Eigentümer des Grundstücks.
Es ist trotz mehrfachen Gesprächen nicht zur Unterschrift einer (auch nach seinen Wünschen angepassten) Zweckvereinbarung durch den Grundstückseigentümer gekommen, obwohl es eine offensichtlich einvernehmliche Lösung gab.
Dies betrifft den „Sandgang“ zwischen Zugang Bahnhofstraße und Teichstraße nicht. Hier konnte die Zweckvereinbarung mit den Grundstückseigentümern geschlossen werden, womit die Gemeinde Dobitschen die Verkehrssicherungspflicht auch weiterhin übernimmt.
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