Die Abfuhr erfolgt 4-wöchig (bei Feiertagen innerhalb der Woche, kann sich der Termin um einen Tag verschieben).
Die Säcke sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr vor dem Grundstück - bzw. an der nächsten anfahrbaren Stelle - zur Abholung bereit zu legen.
In die gelben Säcke gehören:
nur saubere Verkaufsverpackungen (außer Pappe und Glas, siehe Aufdruck auf Sack) ...
... aus Metall: z.B. Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Aluschalen und -folien
... aus Kunststoff: z.B. Folien, Plastikflaschen, Joghurtbecher, Schaumstoffschalen, Obstnetze
... aus Verbundstoffen: z.B. Getränke- und Milchkartons (Tetra-Pak), Vakuumverpackungen
Falsch befüllte Säcke werden nicht mitgenommen. Die Beseitigung ist Aufgabe der Verursacher und eine liegen gelassene Ablagerung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Baustellen, Schnee, Frost und Eis:
In gesperrte Straßenzüge, auch bei Zusatzbeschilderung: "Anlieger frei", fahren Entsorgungsfahrzeuge nicht hinein. Dann müssen Behälter an die nächste anfahrbare Stelle verbracht werden.
Abfallbehälter sollen nicht hinter aufgetürmten Schnee bereit gelegt werden.
Enge Straßen und Straßen mit Gefälle werden bei Glätte nicht angefahren. Die Behältnisse müssen an die nächste anfahrbare Stelle verbracht werden.
Ausgabestellen für gelbe Säcke:
Pro Haushalt wird eine Rolle ausgegeben. Zweckentfremdung der Gelben Säcke kann durch Remondis (Eigentümer) strafrechtlich verfolgt werden.