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Schadstoffsammlung

  • Datum / Uhrzeit
    • Do., 14.11.2024, 16:40 Uhr

  • Ort
    • Festplatz

  • zuständige Entsorgungsfirma:

    • Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft / Kreisstraßenmeisterei
      des Landkreises Altenburger Land

      Jüdengasse 7 oder Postfach 11 65
      04600 Altenburg
      Telefon: 03447 / 8940-41, -42, -43
      Sprechzeiten:
      Mo. - Fr. 09-12 Uhr und 13-16 Uhr

     

    ausführendes Unternehmen:

    • FEHR Umwelt Ost GmbH
      Äußere Radeweller Straße 5
      06123 Halle / Saale
      Telefon: +49 (0345) 7779 - 100
      Fax: +49 (0345) 7779 - 199
      E-Mail: info.fuo@fehr.de



Entgegengenommen werden:

  • Spraydosen (außer die mit grünem Punkt)
  • Lösemittelgemische (z.B. Benzin, Verdünnung, Spiritus, Petroleum)
  • lösemittelhaltige Farb- und Lackreste (nicht ausgehärtet)
  • Altöl, sowie öl- und fetthaltige Abfälle (z.B. Ölfilter, verölte Lappen, Schmierfette)
  • Quecksilberbatterien
  • Trockenbatterien (Haushaltbatterien) - Rückkgabe in Verkaufsstellen möglich
  • Bleiakkumulatoren
  • Säuren, Säurengemische, Laugen, Laugengemische
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Teer- und Kaltanstriche
  • Altmedikamente - Rückkgabe in Apotheken möglich
  • Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel, Abbeizer, Kitte

 

Nicht angenommen wird:

  • wasserlösliche Wand- und Fassadenfarben (Dispersionsfarben uf Kalk-, Latex- oder Kunstharzbasis)
  • tierische und pflanzliche Öle und Fette
  • Druckgasflaschen (z.B. Propanflaschen) oder Handfeuerlöscher
  • Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
  • Altreifen und Schläuche
  • Kondensatoren und PCB-haltige Abfälle
  • restentleerte Gefäße mit grünem Punkt (duales System - auch Sprayflaschen mit grünem Punkt)
  • infektiöse Abfälle

 

Hinweise:

  • Die Abnahme erfolgt nur in haushaltüblichen Mengen. Gewerbebetriebe müssen den Entsorgungsbedarf schriftlich anmelden.
  • Schadstoff sollte in Dicht verschlossenen Gefäßen verpackt sein.
  • Abstellen am Sammelpunkt ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Schadstoffe nicht direkt einem Mitarbeiter der Entsorgungsfirma übergeben werden.

 



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