Es handelt sich um eine vollständig anonyme Umfrage, die nicht repräsentativ ist. Im November 2017 hat die Thüringer Landesregierung die Kreisgebietsreform vorerst unterbrochen und die Parameter für Gemeindefusionen grundlegend Geändert. Pflichtneugliederungen sollen frühestens 2021 verwirklicht werden und die Freiwilligkeitsphase sieht neben der Landgemeinde nur noch die Einheitsgemeinde vor (Verbandsgemeinde wurde vorerst ausgesetzt). Dafür soll die "Hochzeitsprämie" auf 200 EUR je Einwohner angehoben werden.
Vorschlag | |||
1. | Die Gemeinde Dobitschen sollte solange wie möglich eigenständig bleiben, auch auf die Gefahr hin, dass durch den Freistaat Thüringen die Gebietszuschnitte per Gesetz festgelegt werden. (24 | 25,00%) | ||
1. | Die Gemeinde Dobitschen soll die Freiwilligkeitsphase (bis 31.03.2018) nutzen, um sich freiwillig einer Stadt anzuschließen. (21 | 31,25%) | ||
3. | Mich interessiert dieses Thema nicht oder ich habe noch nichts davon gehört. (5 | 05,21%) | ||
3. | Die Reform in Thüringen wird scheitern, daher muss sich die Gemeinde sich nicht neu orientieren. (16 | 16,67%) | ||
3. | Die Gemeinde Dobitschen soll die Freiwilligkeitsphase (bis 31.03.2018) nutzen, um sich freiwillig im ländlichen Bereich der Umgebung als Einheitsgemeinde zu orientieren. Dazu kann es notwendig werden, auch mit Gemeinden anderer VGs der Umgebung zu fusionieren, da die VG Altenburger Land die Bedingungen nicht erfüllt. (30 | 31,25%) |