Aufgrund SARS-CoV-2 mussten im ersten Halbjahr die Jahreshauptversammlungen des Dorf- und Fördervereins sowie des Feuerwehrvereins durch die verhängten Versammlungsverbote verschoben werden.
Diese sollen am 30. Oktober 2020 in einer gemeinsamen Versammlung nachgeholt werden, da diese satzungsmäßig durchzuführen sind. Dies bietet sich an, da ein Großteil der jeweiligen Mitglieder gleichzeitig in beiden Vereinen tätig sind.
Im Zusammenhang mit der vom Landkreis erlassenen
"Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 22.10.2020"
in Verbindung mit den dringenden Empfehlungen zur
"Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungs- sowie dienstlicher Veranstaltungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Rahmen der SARS-COV2 - Pandemiesituation"
des Landratsamtes, wird die Veranstaltung auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Planungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die CORONA-Verordnungen eine derartige Versammlung zulassen. Ein Hygienekonzept für die Versammlung wird entwickelt und rechtzeitig bekannt gemacht.
Die form- und fristgerechten Einladungen gehen den Vereinsmitgliedern gesondert zu.
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