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Amtliche Anträge und Vordrucke des Landkreises Altenburger Land

Das Landratsamt hat entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt, die zum Teil digital auszufüllen sind. Diese sind im einzelnen:

  1. Anzeige von Familienfeiern / nicht öffentliche Veranstaltungen, wenn sie aufgrund der Teilnehmer anzweigepflichtig sind - Infos
  2. Antrag auf Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen - Infos
  3. Erfassung personenbezogener Daten bei öffentlichen Sitzungen der Kreisausschüsse und Kreistagssitzungen - Infos



Die ausgefüllten Formulare 1 und 2 müssen ans Gesundheitsamt gesendet werden. Das Formular 3 ist jeweils am Eingang der entsprechenden Veranstaltung abzugeben (kann auch dort ausgefüllt werden):
 

Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Gesundheit

04600 Altenburg
E-Mail: gesundheit@altenburgerland.de
Telefon: + 49 (3447) 586-833

 

Private Feiern / nicht öffentliche Veranstaltungen

  • nach §7 (4) ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO sind Veranstaltungen spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beim Gesundheitsamt anzuzeigen und geeignete Infektionsschutzmaßnahmen (auch Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung) zu treffen:
     
    • in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Teilnehmern
    • unter freiem Himmel mit mehr als 75 Teilnehmern

 

Öffentliche Veranstaltungen

  • "[...] (2) Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Festivals, Kirmes und ähnliche, öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann bei der nach § 12 Abs. 1 zuständigen Behörde die Erlaubnis beantragt werden. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn die Veranstaltung nach Satz 1 insbesondere nach ihrem Gesamtgepräge, ihrer Organisation, dem geplanten Ablauf, der Dauer, der Anzahl der Teilnehmer, der Art und der auch überregionalen Her-kunft der zu erwartenden Teilnehmer oder nach den räumlichen und belüftungstechnischen Verhältnissen am Veranstaltungsort unter besonderer Berücksichtigung des aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen am Veranstaltungsort in besonderem Maße geeignet ist, die Aus-breitung der Pandemie zu fördern. [...]"

 

Besucher von öffentlichen Kreistags- und Ausschussitzungen des Landkreisesmit Pflicht zur Abgabe der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung

Das Landratsamt hat auf seinem Facebook-Auftritt und seiner Webseite die notwendigen Formulare veröffentlicht, die bei einem Besuch der Kreistagssitzung ausgefüllt und abgegeben werden müssen, dieses kann auch hier heruntergeladen werden.

"[...] Ein erstes Formular steht für Bürger zur Verfügung, die den öffentlichen Teil der Kreistagssitzungen besuchen möchten. Gemäß der Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 9. Juni 2020 sind zur Kontaktnachverfolgung von Gästen, Besuchern und sonstigen anwesenden Personen die Kontaktdaten zu erfassen. Gäste der Kreistag- Ausschussssitzungen müssen daher ein Datenblatt zur Erfassung persönlicher Daten ausfüllen, welches bereits jetzt, im Vorfeld, auf der Website www.altenburgerland.de, Bereich Landratsamt/Kreistag, heruntergeladen und ausgefüllt werden kann und dann nur noch abgegeben werden muss. Selbstverständlich liegen die Datenblätter vorm Eingang in den Sitzungssaal auch noch aus und können vor Ort ausgefüllt werden. [...]"

 

  • Weitere Informationen
    • Landratsamt des Landkreises Altenburger Land
    • [UPDATE, 18.03.2022] Aktuelles zum "Corona-Virus" und Regelungen
  • Downloads
NameInformationen
Anzeige einer nicht öffentlichen Veranstaltung / Familienfeier im Landkreis

Anzeige
einer nicht öffentlichen Veranstaltung oder einer privaten bzw. familiären Feier gem. § 7 Abs. 3 Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO) vom 30. September 2020

Antrag auf Erlaubnis / Anzeige einer Veranstaltung im Landkreis

Antrag auf Erlaubnis / Anzeige
einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Veranstaltung gem. § 14 Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARSCoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung / ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO)
01. Juli 2021

Datenerfassung Besucher des Kreistages oder eines Ausschusses

Datenblatt zur Erfassung persönlicher Daten
für Gäste der öffentlichen Sitzung der Ausschüsse sowie des Kreistages des Landkreises Altenburger Land.



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