Als Schöffe sind Sie ehrenamtlicher Richter und erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserem demokratischen Rechtsstaat. Ebenso wie Berufsrichter sind sie an Recht und Gesetz gebunden und müssen stets um Objektivität und Unparteilichkeit bemüht sein. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Schöffen können aktiv an der Rechtsprechung mitwirken und ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihre Menschenkenntnis und Bewertungen aktiv in die Entscheidungen der Gerichte einfließen lassen. Für die Wahl kommen ausschließlich Deutsche in Frage, die bei Beginn der Amtsperiode (zum 1. Januar 2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Außerdem müssen sie mindestens seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste im Gemeindegebiet Dobitschen wohnen. Wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder als Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR tätig war kann die Tätigkeit des Schöffen nicht ausüben. Ebenso kann kein Schöffe werden, wer infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Das Schöffenamt kann auch nicht ausüben, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.
In das Schöffenamt sollen weiterhin nicht berufen werden:
- Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind
- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
- Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugs-
- beamte, Bedienstete des Strafvollzuges, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
- Religionsdiener
Bei Interesse wird Ihnen ein entsprechender Vordruck (Interessenbekundung als Schöffin/Schöffe) zugesandt. Dieser kann telefonisch (034491 760) oder per E-Mail (buergerservice@schmoelln.de) angefordert oder auf der Homepage www.schmoelln.de sowie www.dobitschen.de abgerufen werden.
Bei Fragen rund um die Schöffenwahl steht Ihnen Frau Rödel unter Telefon 034491 76120 zur Verfügung.
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