Facebook
facebook

Startseite | Verwaltung | Amtliche Bekanntmachungen


Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung

Ab Montag, 15.09.2019 wird in der Gemeinde Dobitschen testweise ein Teil der Straßenbeleuchtung zeitgesteuert abgeschaltet. Dies hat energetische Gründe und soll der Gemeinde Einsparungen in vierstelliger Höhe pro Jahr bringen.

Die sich abschaltenden Straßenleuchten werden nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem weiß-rot-weißen "Laternenring" gekennzeichnet.

Beim Parken unter derart gekennzeichneten Leuchten ist gegebenenfalls das Standlicht einzuschalten.

 

Teilabschaltungen:

  • ab Montag, 16.09.2019
  • Abschaltung von 23:00 bis 05:00 Uhr



Zu besonderen Anlässen, wie zum "Dorf- und Vereinsfest", zu den Faschingsveranstaltungen, dem Maibaumsetzen usw. kann diese zeitweise Teilabschaltung außer Kraft gesetzt werden. Ebenso, sollten sich unerwartet größere Probleme durch diese Maßnahme ergeben.

Vorschau
11.08.24
Bauernhof- konzert
23.08.24
Dorffest 2024
21.09.24
Altpapier- sammlung
Aktuell
09.06.24
Europa- & Stichwahl
26.05.24
Kommunal- wahlen
08.04.24
Wahl- vorschlag
Aktuelles Amtsblatt
Ausgabe Juli 2024
Sonderausg. Jun. 2024
Unwetterwarnung
Keine aktuellen Warnungen für Dobitschen

zur mobilen Ansicht wechseln