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Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung

Ab Montag, 15.09.2019 wird in der Gemeinde Dobitschen testweise ein Teil der Straßenbeleuchtung zeitgesteuert abgeschaltet. Dies hat energetische Gründe und soll der Gemeinde Einsparungen in vierstelliger Höhe pro Jahr bringen.

Die sich abschaltenden Straßenleuchten werden nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem weiß-rot-weißen "Laternenring" gekennzeichnet.

Beim Parken unter derart gekennzeichneten Leuchten ist gegebenenfalls das Standlicht einzuschalten.

 

Teilabschaltungen:


Zu besonderen Anlässen, wie zum "Dorf- und Vereinsfest", zu den Faschingsveranstaltungen, dem Maibaumsetzen usw. kann diese zeitweise Teilabschaltung außer Kraft gesetzt werden. Ebenso, sollten sich unerwartet größere Probleme durch diese Maßnahme ergeben.








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