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[UPDATE, 18.03.2022] Aktuelles zum "Corona-Virus" und Regelungen
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An dieser Stelle sollen die Informationen bereit gestellt werden, die die Gemeinde Dobitschen in Verbindung mit dem "Corona-Virus" (SARS-CoV-2) betreffen.
Bitte informieren Sie sich bei Fragen vorab und aus offiziellen Quellen und verbreiten Sie keine unbestätigten (Falsch-)Informationen.
Auch für die Gemeinde Dobitschen gilt: Es handelt sich um eine noch nie dagewesene Situation und manche Bestimmungen können sich täglich ändern. Es wird versucht diese Informationen hier aktuell zu halten.
Bleiben Sie gesund!
Die Gemeinde Dobitschen bittet um Ihr Verständnis für die Einschränkungen im öffentlichen Leben der Gemeinde Dobitschen. Offizielle Informationen des Landratsamtes finden Sie hier.
Allgemeiner Hinweis zur Mund- Nasenbedeckung:
- Wie bei vergleichbaren Regelungen in anderen Ländern und einzelnen Kommunen können neben einer einfachen Stoffmaske auch Tücher oder Schals zum Bedecken von Mund und Nase genutzt werden. Es sollte auch kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz erworben werden und bitte keinesfalls Masken bei möglicherweise unseriösen Herstellern im Internet bestellen, die Vorkasse verlangen. Es geht darum, dass Mund und Nase bedeckt sind, um das Risiko einer Ansteckung für andere zu verringern. Hierfür ist das Tragen eines Tuchs, eines Schals oder eben einer selbstgenähten Mund-Nasenbedeckung ausreichend.
Regeln für selbst hergestellte Masken:
- Achtung:
Durch den Bund- Länderbeschluss vom 19.01.2021 sind im öffentlichen Raum (ÖPNV, Verkaufsstätten, usw.) nur noch FFP2-Masken (oder höherer Standard) oder mindestens dreilagige so genannte "OP-Masken" zulässig. Diese Anforderung wurde ab dem 26.02.2021 durch die Thüringer Verordnung auch im Freistaat verpflichtend.
- Die (selbst hergestellten) Alltagsmasken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
- Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
- Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
- Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
Offizielle Informationen des Landratsamtes zum "Corona-Virus":
Offizielle Informationen auf der Internetseite des Landratsamtes Altenburger Land finden Sie hier, außerdem sind ab sofort Hotlines geschalten:
Hotline des Gesundheitsamtes:
- +49 (3447) 586 888
- für medizinische und gesundheitsrelevante relevante Fragen
Hotline für Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige, Organisationen, Vereine, Verbände und Privatpersonen usw.:
- +49 (3447) 586 333
- für Fragen zu Erlassen, Verboten und Beschränkungen
Erreichbar sind die Hotlines jeweils Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Freitags 08:00 bis 12:00 Uhr.
zur Übersicht von Neuigkeiten und Regelungen
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Täglicher Newsticker zur COVID-19-Pandemie in Thürungen von der Zeitungsgruppe Thüringen (OTZ) und dem MDR Thüringen
(Überschriftenlinks führen zur jeweiligen Startseite der Live-Ticker)