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Der Fachdienst Umwelt- und Naturschutz des Landratsamtes hat am 01.10.2020 in einer Pressemitteilung nochmals darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von Grünschnitt im Landkreis verboten war und bleibt.
Dies gilt auch für Verbrennungen in Feuerschalen, -tonnen, -körben oder ähnlichen (befestigten) Feuerstätten. Eine Zuwiderhandlung kann ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen.
Altenburg. Wenn im Herbst die Tage kürzer werden und sich die Natur vorm Winter noch einmal in den schönsten Farben zeigt, ist es an der Zeit, die Pflanzen zu verschneiden. Wer die Gartenschere an Bäumen, Sträuchern und Stauden ansetzt, hat schnell einen großen Haufen Grünschnitt zusammen. Der Fachdienst Natur- und Umweltschutz weist deshalb noch einmal daraufhin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle verboten ist. Das gilt auch für das Verbrennen von Grünschnitt in Metallfässern, Feuerschalen oder Feuerkörben. Bürger, die dagegen verstoßen, handeln ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belangt werden.
Im Altenburger Land ist die Beseitigung von Baum- und Strauchschnitt, in der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung geregelt. Laut dieser dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, nur auf bestimmte Art und Weise beseitigt werden. Gemäß Paragraph 2 der Verordnung hat die Beseitigung durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen auf den betreffenden Grundstücken zu erfolgen. Gegebenenfalls sollte der Grünschnitt durch Häckseln oder Schreddern zerkleinert werden. Dabei darf aber keine Geruchsbelästigungen auftreten, so der Gesetzgeber. Ist eine Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verrotten auf den Grundstücken nicht möglich, müssen sie der öffentlichen Müllentsorgung überlassen werden. Das heißt, dass geringe Mengen in der Bio-Tonne entsorgt werden können. Größere Mengen müssen in die Recyclinghöfe Meuselwitz, Schmölln, Gößnitz, Lucka, Frohnsdorf, das Recyclingzentrum Altenburg oder zur Kompostieranlage nach Göhren gebracht werden. Pro Anlieferung darf ein halber Kubikmeter Grünschnitt pro Woche bei den Höfen abgegeben werden. Größere Mengen nimmt die Kompostieranlage Göhren an, jedoch nur nach Voranmeldung.
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