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Landkreis mit neuen Verordnungen zur "Geflügelpest"

[UPDATE - 28.01.2022] Die Aufstallpflicht für Geflügel wird ab dem 01.02.2022 aufgehoben.

[17.12.2021] Nachdem vor zwei Wochen in Thonhausen ein Fall der Geflügelpest / Vorgelgrippe nachgewiesen wurde, reagiert der Landkreis nun mit weiteren Allgemeinverfügungen, die für Geflügelhalter ab kommender Woche gelten sollen. Neben einer ganzen Reihe von Desinfektionsanweisungen und Meldepflichten enthalten diese Allgemeinverfügungen auch wieder eine Aufstallpflicht für die Halter.

Außer dem bestätigten Fall in dem benannten Betrieb sind trotz zahlreicher Tests in den vergangenen Tagen keine weiteren Fälle im Landkreis bestätigt worden.

In einer dynamischen Karte können die Thüringer Regionen mit Aufstallpflicht eingesehen werden.

 


Bestimmungen für Geflügelhalter:

  • Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).
  • Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren, Schuhe sind zu desinfizieren.
  • Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Der Zukauf von Geflügel über Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art oder die Abgabe im Reisegewerbe sind verboten.
  • Ferner wird verfügt, dass Geflügel im gesamten Gebiet des Landkreises Altenburger Land außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden darf, wenn das Geflügel (längstens vier Tage) vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurde.
  • Es wird für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel, im gesamten Landkreis Altenburger Land, die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen angeordnet. Alternativ können die Tiere unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
  • Das Veterinäramt weist zudem noch einmal darauf hin, dass für alle Geflügelhalter im Landkreis die Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels besteht. Ist das bisher noch nicht erfolgt, muss dies unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Altenburger Land erfolgen.
     

 

 

Weitere Beiträge:

Landratsamt des Landkreises Altenburger Land
Ausbruch Geflügelpest im Landkreis bestätigt (03.12.2021)


Dateianhänge

Anordnung Geflügel- Aufstallpflicht (10.12.2021)
Allgemeinverfügung Biosicherheit Geflügelhaltung (10.12.2021)
Allgemeinverfügung Geflügelabgabe als Reisegewerbe (10.12.2021)







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