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[UPDATE - 17.02.2021] Die Einschränkung der Mobilität wurde aufgehoben.
Das Landratsamt Altenburger Land verfügt in der Fortschreibung seiner am 11.01.2021 auslaufenden Allgemeinverfügung bezüglich "SARS-CoV-2 | Covid-19 | Corona" die Mobilität der Landkreiseinwohner weiter einzuschränken.
Die Allgemeinverfügung lag dem Freistaat Thüringen im Landesverwaltungsamt vor und tritt am 13.01.2021 in Kraft.
Ausnahmen (nicht vollständig):
Einschränkungen auf 15km-Radius (Auswahl):
Eine interaktive Karte, womit der Bewegungsradius um einen bestimmten Ort ermittelt werden kann, ist unter www.calcmaps.com oder bei unter www.otz.de finden.
"[...] Die seit dem 27. Dezember gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land tritt mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft. In der kommenden Woche wird sich dieser eine neue Allgemeinverfügung anschließen, auf die sich der Krisenstab der Kreisverwaltung gestern Abend nach Ende der Videokonferenz der Thüringer Gesundheitsministerin mit den Landräten festlegte. Die Kreisverwaltung hat ihre neue Allgemeinverfügung heute zur Genehmigung an das Thüringer Landesverwaltungsamt gesendet. Die neue Verordnung sieht auch eine schärfere Mobilitätsbeschränkung vor: Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung bzw. der individuellen sportlichen Betätigung dienen, sollen dann nur noch innerhalb einer Entfernung von 15 km vom Wohnort gestattet sein. [...]"
Landratsamt des Landkreises Altenburger Land | |
[UPDATE, 18.03.2022] Aktuelles zum "Corona-Virus" und Regelungen |
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