Das "Vierte Bundesinfektionsschutzgesetz" vom 23.04.2021 erlaubt bei einem dauerhaften Unterschreiten (fünf Werktage) von einer Inzidenz von 100 das Aussetzen der so genannten "Notbremse". Sollten sich die Zahl auch am Dienstag, 25.05.2022 auch noch unter 100 befinden, könnten ab Donnerstag weitere Öffnungen möglich werden.
Aufgrund dessen tagte der Verwaltungsstab des Landratsamtes und hat verschärfte Bedingungen erlassen, die ab Samstag (24.10.2020) durch eine Allgemeinverfügung in Kraft treten sollen.
Pressemitteilung des Landratsamtes Altenburger Land
Infektionszahlen steigen - Landratsamt beschließt Maßnahmen
Das Infektionsgeschehen im Altenburger Land entwickelt sich weiter dynamisch nach oben. Erneut ist die Zahl der Personen, die sich mit dem Sars-CoV-2-Virus angesteckt haben, gestiegen.
Am Donnerstagvormittag registrierte das Gesundheitsamt im Landkreis 64 aktiv infizierte Personen. Das sind noch einmal elf mehr als am Vortag. Spezielle Infektionsherde, sogenannte Hot-Spots, lassen sich derweil nicht ausmachen, ebenso wenig eindeutige Infektionsgründe, vielmehr ist die Lage von einer diffusen Ausbreitung der Erreger im Altenburger Land gekennzeichnet.
Landrat Uwe Melzer appelliert deshalb eindringlich an die Bevölkerung, auf nicht notwendige Kontakte zu anderen Personen zu verzichten, strikt die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sowie den Mund-Nasen-Schutz konsequent im öffentlichen Nahverkehr und in geschlossenen Räumen wie Geschäften zu tragen. „Ich bitte Sie, liebe Bürger des Altenburger Landes, seien Sie vernünftig und beteiligen Sie sich aktiv an den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Gemeinsam können wir die Ausbereitung des Virus verlangsamen“, wendet sich Melzer an die Menschen.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsstab des Landkreises am 22. Oktober vor dem Hintergrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 55,93 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner Maßnahmen beschlossen, die ab Sonnabend in Kraft treten. Demnach sind private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Personen und unter freiem Himmel mit mehr als 50 Personen nicht gestattet.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl unter freiem Himmel auf höchstens 200 Personen, inklusive Personal und Beteiligte, begrenzt. In geschlossen Räumlichkeiten gilt eine Obergrenze von alles in allem 100 Personen. Die grundsätzliche Genehmigungspflicht öffentlicher Veranstaltungen bleibt davon unberührt und gilt uneingeschränkt fort.
Zudem werden Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Besucher-Listen für eine eventuelle Kontaktpersonenverfolgung zu führen.
Ferner wird die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum konkretisiert. Ähnlich der Regeln in den Nachbarregionen des Landkreises müssen ab Sonnabend Masken getragen werden:
- bei Betreten und Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden wie Behörden
- in öffentlich zugänglichen Bereichen von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (Gänge, Foyer, Fahrstühle, Gastraum) von Kunden und Personal, ausgenommen sind am Tisch sitzende Gäste
- bei Betreten und Aufenthalt überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren
- bei Nutzung von Taxis, privater Beförderungsleistungen mit Ausnahme der Personen des eigenen Haushalts
- in medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, insbesondere Arzt- und Therapiepraxen, medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern für Patienten (für das Personal medizinischer Mund-Nasen-Schutz)
- bei Betreten und Aufenthalt von/an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen beziehungsweise Ausliefern.
Des Weiteren werden für einzelne Berufsgruppen die spezifischen Branchenregelungen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie Handlungsanweisungen zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaften in der jeweils aktuellen Fassung als verbindlich erklärt. Betroffen davon sind Kosmetik- und Nagelstudios, Piercing- und Tätowierungseinrichtungen, Fußpflege sowie das Friseurhandwerk und Barbierbetriebe.
Mit Blick auf die sich nach wie vor verschlechternde Situation weist das Landratsamt auch noch einmal auf die Regeln des eingeschränkten Besucherverkehrs der Behörde hin. Demnach können Bürger nur mit einem im Vorfeld vereinbarten Termin die Gebäude der Kreisverwaltung betreten. Drüber hinaus sollten vorerst nur dingliche Angelegenheiten an die Ämter herangetragen werden.
Jörg Reuter